Zugangsverweigerung zum Fährhafen rechtmäßig?
Beschwerdeführerin des zugrundeliegenden Falls ist Scandlines, zu deren Eigentum der Fährhafen Puttgarden/Fehmarn gehört. Sie ermöglicht den einzigen Fährdienst, der von dort nach Rødby/Dänemark startet. Die beiden beigeladenen norwegischen Gesellschaften planen, auf dieser Route auch einen Fährdienst anzubieten und beabsichtigen, den Fährhafen Puttgarden