Sind Einkünfte aus Altersteilzeit Versorgungsbezüge?
Einkünfte, welche innerhalb der Freistellungsphase nach dem Blockmodell im Zusammenhang mit der Alterteilzeit realisiert werden, stellen regelmäßig keine Versorgungsbezüge dar. Demnach kann kein Versorgungsfreibetrag bzw. ein Zuschlag zu diesem Freibetrag beansprucht werden. Dies hat der Bundesfinanzhof im zugrundeliegenden Fall festgelegt.