Nach Geschlechtern getrennter Sportunterricht ist zulässig
Das Verwaltungsgericht Berlin hatte es bereits beschlossen; das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat es nun bestätigt: Unter Umständen ist es möglich, dass Sportunterricht für Mädchen und Jungen getrennt erfolgen kann. Das muss aber pädagogisch sinnvoll sein und zielgerichtet gefördert werden – betonte