Am 26. September 2012 hat der Angeklagte das Jobcenter in Neuss besucht. Dort tötete er eine Mitarbeiterin des Jobcenters durch zahlreiche Messerstiche. Der Angeklagte beging diese grausame Tat, weil er dachte, das Jobcenter habe sich das „Einverständnis mit der Weitergabe persönlicher Daten“ lediglich deshalb verschafft, da es diese vorhatte zu verkaufen.
Revision des Beklagten verworfen
Der Angeklagte wurde dann am 5. April 2013 wegen Mordes an der Mitarbeiteron des Jobcenters der Bundesagentur für Arbeit und des Rhein-Kreises Neuss zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Gegen dieses Urteil des Landgerichts Düsseldorf legte der 53-jährige Mann Revision ein, welche nun vom Bundesgerichtshof verworfen wurde.
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Quelle:
- Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 26. September 2013; AZ: 3 StR 227/12
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