Rechtsnews 07.11.2013 Christian R.

BVerwG zur gesundheitlichen Eignung von Probebeamten

Im Mittelpunkt dieses Sachverhalts: Eine Beamtin auf Probe und ihre gesundheitliche Eignung. Welche Rolle spielt Letzteres, wenn es um die Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit geht? Welche Folgen hat es, wenn ein Probebeamter gesundheitliche Probleme hat, die zu häufigen krankheitsbedingten Fehlzeiten führen und zudem eine vorzeitige Pensionierung wahrscheinlich ist? Das war vor dem BverwG zu klären.

Behörde sieht bei Probebeamtin eine fehlende gesundheitliche Eignung

Vor Abschluss der Probezeit muss eine gesundheitliche Eignung festzustellen sein, die die Annahme rechtfertigt, dass erstens die Pensionierung erreicht wird, die nicht vorzeitig ist und zweitens, dass keine erheblichen krankheitsbedingten Fehlzeiten vorliegen werden. Konkret ging es um eine Frau, die in Mutterschutz ging, dann in Erziehungsurlaub und anschließend in Elternzeit. Danach litt sie an Bandscheibenerkrankungen. Ihre Probezeit wurde verlängert. Die Behörde entschied aber schließlich, dass ihr die gesundheitliche Eignung fehle. Das OVG hatte dies bestätigt.

BVerwG verlangt erneute Prüfung

Das Bundesverwaltungsgericht sah das etwas anders und fordert eine erneute Prüfung vor dem OVG. Es muss geklärt werden, „ob die Klägerin nach dem neuen Prognosemaßstab zum maßgeblichen Zeitpunkt des Ablaufs der Probezeit gesundheitlich ungeeignet war“. Das Urteil betrifft auch generell Probebeamten, die eine chronische Erkrankung haben. Das BverwG betonte, dass selbst krankheitsbedingte Ausfallzeiten wegen einer chronischer Erkrankung nicht bedeuten, dass eine gesundheitliche Eignung nicht besteht. Diese Eignung fehlt erst dann, wenn eine chronische Erkrankung sehr wahrscheinlich dazu führt, dass deswegen „eine erheblich geringere Lebensdienstzeit“ geleistet wird.

Unsicher bei einer Rechtsfrage? Holen Sie sich jetzt eine schnelle Einschätzung – ab 29,99 €.

★★★★★ Seit 2004 Millionen beratene und zufriedene Kunden
Was passt zu Ihnen?
Wenn Sie lieber direkt sprechen möchten.
Telefonisch
Für alle, die direkt mit einem Anwalt sprechen möchten
Anruf innerhalb ca. 4 Stunden
ab 34,99 *
  • 15 / 30 / 45 Min wählbar
  • Persönlich & lösungsorientiert
  • Wenn Reden wichtig ist
Anwalt telefonisch anfragen
Ideal, wenn Sie sofort persönlich sprechen möchten.
Wenn Sie schnell und günstig eine erste Orientierung brauchen.
✦ Empfohlen
LexBot
KI-Ersteinschätzung zur Rechtsfrage
⚡ Antwort in ca. 2 Minuten ⚡
ab 29,99 *
Ideal für erste, rechtliche Orientierung
  • PDF-Antwort in 5 klaren Kapiteln
  • Rechtliche Einordnung & nächste Schritte
  • Optional: Doku-Check & Anwaltstelefon
KI-Ersteinschätzung starten →
Keine Wartezeit  ·  Keine versteckten Kosten  ·  Sofort online starten
★★★★★ 4,8 / 5 Sterne
LexBot Prüfprotokoll gem. EU AI Act Geprüft gem.
EU AI-Act
Der schnellste Weg zu einer ersten Einschätzung.
Wenn Sie eine schriftliche Antwort wünschen.
Schriftlich
Für komplexere Fälle mit anwaltlicher Ausarbeitung
Antwort in ca. 1 Werktag
99,99 *
  • Schriftliche anwaltliche Ausarbeitung
  • Upload eines Dokuments möglich
  • Eine Rückfrage inklusive
Schriftliche Antwort erhalten
Für Fälle, bei denen Sie eine ausführliche Antwort benötigen.
*alle Preise inkl. MwSt.  ·  LexBot® ist als Marke geschützt und beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) registriert.
  • Quelle: Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgericht vom 30. Oktober 2013, Az.: BVerwG 2 C 16.12

Sollte Ihnen dieser Beitrag geholfen haben, so können Sie uns etwas zurückgeben in dem Sie uns bei Google bewerten.

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€