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Rechtsnews 07.11.2013 Christian Schebitz

BVerwG zur gesundheitlichen Eignung von Probebeamten

Im Mittelpunkt dieses Sachverhalts: Eine Beamtin auf Probe und ihre gesundheitliche Eignung. Welche Rolle spielt Letzteres, wenn es um die Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit geht? Welche Folgen hat es, wenn ein Probebeamter gesundheitliche Probleme hat, die zu häufigen krankheitsbedingten Fehlzeiten führen und zudem eine vorzeitige Pensionierung wahrscheinlich ist? Das war vor dem BverwG zu klären.

Behörde sieht bei Probebeamtin eine fehlende gesundheitliche Eignung

Vor Abschluss der Probezeit muss eine gesundheitliche Eignung festzustellen sein, die die Annahme rechtfertigt, dass erstens die Pensionierung erreicht wird, die nicht vorzeitig ist und zweitens, dass keine erheblichen krankheitsbedingten Fehlzeiten vorliegen werden. Konkret ging es um eine Frau, die in Mutterschutz ging, dann in Erziehungsurlaub und anschließend in Elternzeit. Danach litt sie an Bandscheibenerkrankungen. Ihre Probezeit wurde verlängert. Die Behörde entschied aber schließlich, dass ihr die gesundheitliche Eignung fehle. Das OVG hatte dies bestätigt.

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BVerwG verlangt erneute Prüfung

Das Bundesverwaltungsgericht sah das etwas anders und fordert eine erneute Prüfung vor dem OVG. Es muss geklärt werden, „ob die Klägerin nach dem neuen Prognosemaßstab zum maßgeblichen Zeitpunkt des Ablaufs der Probezeit gesundheitlich ungeeignet war“. Das Urteil betrifft auch generell Probebeamten, die eine chronische Erkrankung haben. Das BverwG betonte, dass selbst krankheitsbedingte Ausfallzeiten wegen einer chronischer Erkrankung nicht bedeuten, dass eine gesundheitliche Eignung nicht besteht. Diese Eignung fehlt erst dann, wenn eine chronische Erkrankung sehr wahrscheinlich dazu führt, dass deswegen „eine erheblich geringere Lebensdienstzeit“ geleistet wird.

  • Quelle: Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgericht vom 30. Oktober 2013, Az.: BVerwG 2 C 16.12

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