Mit welchem Girokonto erhalte ich Zinsen auf meine Einlagen?

check24.net
Rechtsnews 15.08.2013 Manuela Frank

Sind Einkünfte aus Altersteilzeit Versorgungsbezüge?

Einkünfte, welche innerhalb der Freistellungsphase nach dem Blockmodell im Zusammenhang mit der Alterteilzeit realisiert werden, stellen regelmäßig keine Versorgungsbezüge dar. Demnach kann kein Versorgungsfreibetrag bzw. ein Zuschlag zu diesem Freibetrag beansprucht werden. Dies hat der Bundesfinanzhof im zugrundeliegenden Fall festgelegt.

Versorgungsbezüge oder laufender Lohn?

Konkret ging es um einen Kläger, der 1948 geboren wurde und im Streitjahr 2009 nichtselbständig als Beamter tätig war. Bereits 2002 wurde ihm für die Zeit zwischen 1. August 2004 und 30. November 2013 Altersteilzeit gemäß Blockmodell zugesagt. Demnach war er bis 31. März 2009 entsprechend der regelmäßigen Arbeitszeit tätig. Am 1. April 2009 fing seine Freistellungsphase an, in der er bis zum Ruhestandseintritt am 30. November 2013 vom Dienst komplett freigestellt wurde. Der Kläger sah die Bezüge zwischen 1. April bis 31. Dezember 2009 als Versorgungsbezüge an. Diese Einnahmen sah sowohl das Finanzamt als auch das Finanzgericht als laufenden Lohn an.

Kostenlose Erst­einschätzung zu
Sind Einkünfte aus Altersteilzeit Versorgungsbezüge? erhalten

Füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um eine realistische Anfrage handelt können Sie damit rechnen, dass sich bald ein Anwalt bei Ihnen meldet.

Einnahmen entsprechend nicht dem Ruhegehalt

Dieser Meinung folgte auch der BFH. Die Einnahme im Freistellungszeitraum entsprechen nicht einem Ruhegehalt nach § 19 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 Buchst. a des Einkommensteuergesetzes. Ein derartiger Bezug muss einem bestimmten Versorgungszweck dienen, sozusagen ein vorgezogenes Ruhegehalt darstellen. So etwas liegt bei den Bezügen, die im Freistellungszeitraum gezahlt wurden, nicht vor. Vielmehr stellen sie laufende Dienstbezüge dar. Die alleinige Freistellung vom Dienst während Bezüge weiterhin gezahlt werden, lässt diese nicht automatisch zu Versorgungsbezügen werden. Quelle:

  • Pressemitteilung des Bundesfinanzhofs vom 3. Juli 2013; AZ: VI R 5/12

Sollte Ihnen dieser Beitrag geholfen haben, so können Sie uns etwas zurückgeben in dem Sie uns bei Google bewerten.

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€
Bernhard Müller - rechtsanwalt.com
Bernhard Müller ist Rechtsanwalt für Strafrecht
und kann Sie persönlich beraten!
In Partnerschaft mit:
Bernhard Müller - Partneranwalt der Deutschen Rechtsanwaltshotline
* alle Preise inkl. 19% MwSt, ggf. zzgl. Telefongebühren auf eine deutsche Festnetznummer
29 €* 15 Min. Telefonat buchen
  • Antwort auf eine konkrete, kurze Fragestellung
  • Geld-Zurück Garantie
Meistgekauft 49 €* 30 Min. Telefonat buchen
  • Juristische Erläuterung des Problems & Handlungsempfehlung
  • Geld-Zurück Garantie
99 €* Schriftliche Rechtsberatung buchen
  • Rechtsverbindliche, schrifltiche Antwort eines Rechtsanwalts
  • Dokumentenupload
  • Eine Rückfrage inklusive