Wissenschaftliche Sicherung für zulässige Medikamentenwerbung
Im zugrundeliegenden Fall geht es um zwei Parteien, die Medikamente zur Behandlung der Krankehit Diabetes mellitus verkaufen, die allerdings auf verschiedenen Wirkstoffen beruhen. Das Arzneimittel der Klägerin weist den Wirkstoff Insulinglargin auf, während das Medikament der Beklagten den Bestandteil Insulindetemir enthält.