Das Landesarbeitsgericht hatte zu beurteilen, was die rechtlichen Folgen eines Unfalls sind. Ein LKW-Fahrer war, weil er den Instruktionen seines Navigationsgerätes folgte, auf Abwege geraten und hatte so einen Unfall verursacht, weswegen ein Schaden entstand und er eine Kündigung von seinem Arbeitgeber erhielt. Die Sache landete vor dem Landesarbeitsgerichts.
Vergleich erfolgt
Das Landesarbeitsgericht schlug vor, dass die beiden Parteien sich auf einen Vergleich einigen könnten. Darauf ließen sie sich dann auch tatsächlich ein. Das Landesarbeitsgericht Hamm hatte erklärt, dass die „Frage der Rechtswirksamkeit“ der Kündigung, mit der der Arbeitnehmer nicht einverstanden gewesen war schwierig zu beantworten sei. Dass nun beide einem Vergleich zugestimmt haben bedeutet, dass Arbeitsverhältnis endet, wenn die ordentliche Kündigungsfrist beachtet wurde. Zudem erhält der Kläger 500 Euro als Abfindung, womit etwaige Schadensersatzansprüche erledigt sind. Diese hätten der beklagten Arbeitgeberin aufgrund des Unfalls zustehen können.
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LKW-Fahrer gerät durch Navigationsgerät auf Abwege – Kündigung? erhalten
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- Quelle: Pressemitteilung des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 24. Januar 2014
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