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Rechtsnews 05.03.2014 Christian Schebitz

14 Jahre Freiheitsstrafe für Onesphore R.

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main verurteilte einen 56-jährigen Mann aus Ruanda namens Onesphore R.. Es ging um Beihilfe zum Völkermord in Ruanda im Jahr 1994. Er wurde schuldig gesprochen. Das Urteil lautete auf 14 Jahre Freiheitsstrafe.

Angeklagter war nach Deutschland geflohen

1994 fand in Ruanda ein Genozid statt. Angehörige der Hutu töteten dort lebende Tutsi und auch gemäßigte Hutu, die zur Regierung eine Opposition bildeten. In diesem Zusammenhang stand auch das „Kirchenmassaker von Kiziguro“. Der Angeklagte war Bürgermeister der ruandischen Gemeinde Muvumba. Menschen hatten in einer Kirche Schutz gesucht. Angreifer töteten die Menschen auf dem Kirchengelände. Auch Plünderungen und Vergewaltigungen fanden statt. Der Angeklagte sorgte dafür, dass noch mehr Personen dort mit weiteren Waffen eintragen und sich am Töten beteiligen. Der Angeklagte war nach Tansania und dann in den Kongo geflohen; später nach Deutschland, wo er Asyl beantragte. Dieser Antrag wurde abgelehnt und es wurde deutlich, dass er in Ruanda politisch verfolgt werden würde, wenn er dorthin zurückkehrt.

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14 Jahre Freiheitsstrafe

Allerdings konnte keine Verurteilung wegen „täterschaftlichen Völkermordes“ erfolgen, „weil das Gericht nicht mit ausreichender Sicherheit feststellen konnte, dass dem Angeklagten beim Massaker eine derart wesentliche Funktion zukam, dass er durch seinen Tatbeitrag Tatherrschaft über diejenigen hatte, die die Tötungen unmittelbar ausführten.“ Deshalb wurde er wegen Beihilfe zum Völkermord schuldig gesprochen. Das Strafmaß: 14 Jahre Freiheitsstrafe.

  • Quelle: Pressemitteilung des OLG Frankfurt am Main vom 18. Februar 2014, Az.: 5-3 StE 4/10 – 4 – 3/10

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