Urteil zu glücksspielrechtlicher Untersagungsverfügung
Es ging in diesem Fall um alte glücksspielrechtliche Untersagungsverfügungen gegen Glücksspielveranstalter und um die Frage, ob eine Aufsichtsbehörde daran festhalten kann. Es klagte ein Glücksspielveranstalter, der vor allem Sportwetten im Internet anbot. Ihm war das Veranstalten von Glücksspielen im Internet