Die Entwicklungen rund um den noch nicht fertiggestellten Berliner Flughafen werden seit Jahren aufmerksam von der Öffentlichkeit verfolgt. Ein Journalist, der vor einiger Zeit die Herausgabe der Sitzungsprotokolle der Aufsichtsratssitzungen des BER kurz vor dem erstmaligen Platzen des Eröffnungstermins verlangte, musste nun jedoch eine gerichtliche Schlappe einstecken.
Konkret ging es dem betreffenden Journalisten um die beiden letzten Sitzungen des BER-Aufsichtsrats, bevor zum ersten Mal bekannt wurde, dass der ursprünglich anvisierte Termin zur Eröffnung des Flughafens nicht eingehalten werden konnte. Mitglieder des Aufsichtsrates der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) sind Vertreter des Bundes, der Länder Brandenburg und Berlin sowie Vertreter von Arbeitnehmerverbänden.
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Hat ein Journalist Anspruch auf Herausgabe von Aufsichtsratsakten?
Sowohl in der ersten Instanz, vor dem Verwaltungsgericht Berlin, als auch in zweiter Instanz, vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, konnte sich der Journalist nicht mit seinem Ansinnen durchsetzen. Eine zentrale Rolle im Urteil des Oberverwaltungsgerichts spielte das Berliner Pressegesetz. Dieses billigt Journalisten einen Anspruch auf Erteilung von Antworten auf konkrete Fragen; dass sich aus dem Gesetz auch ein Anspruch auf die Herausgabe von Akten ergibt, wurde gerichtlich verneint, sodass der Journalist leer ausgehen musste.
Quellen:
- Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28.01.2015 – OVG 12 B 21.13 –
- Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 13.11.2013 – VG 2 K 293.12 und VG 2 K 41.13 –
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