Urteil zur Abbestellung eines AG-Vorstandes
In einer Aktiengesellschaft ist der Aufsicht für die Bestellung der Mitglieder des Vorstandes der Gesellschaft zuständig, hat also in etwa die Funktion des Arbeitgebers. Unter bestimmten Umständen kann die Bestellung eines Vorstandes durch den Aufsichtsrat auch widerrufen werden. Ein solcher