Nächtlicher Verkauf alkoholischer Getränke an Tankstellen
Die Klägerin ist eine GmbH, die in Bruchsal eine Tankstelle mit einer Verkaufsstelle betreibt. Dieser Shop setzt sich – ohne räumliche Abgrenzung – aus einem Kassenbereich, einem Verkaufsbereich für den Einzelhandelsbetrieb sowie einem Imbissbereich zusammen. Die Stadt hat der Klägerin