Der Krieg der Terroristenvereinigung „islamischer Staat (IS)“ gegen mehrere Staaten des mittleren Ostens beschäftigt mittlerweile auch die Gerichte in Deutschland. Die in diesem Themenbereich immer wieder auftauchende Frage lautet: darf man Personen die Ausreise aus Deutschland verbieten, wenn zu vermuten ist, dass sie sich an den kriegerischen Aktivitäten des IS beteiligen?
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf urteilt über Ausreiseverbot für Islamisten
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf verhandelte kürzlich einen Fall in dem sich ein Islamist gegen ein Ausreiseverbot zur Wehr setzte, das im Jahr 2013 gegen ihn ausgesprochen worden war. Das Ausreiseverbot war wegen unmittelbar bevorstehender Unterstützung terroristischer Aktivitäten ausgesprochen worden; in der Folgezeit hatte der Kläger des betreffenden Verfahrens jedoch mehrfach Deutschland verlassen können und hielt sich im Zuge dessen auch wiederholt im Grenzgebiet zwischen Syrien und der Türkei auf.
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Klage gegen Ausreiseverbot abgewiesen erhalten
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Klage gegen Ausreiseverbot abgewiesen
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf wies die Klage des ausreisefreudigen Klägers in seiner Entscheidung ab. Im Zentrum stand für das Gericht dabei nicht die Frage, ob das vor knapp zwei Jahren verhängte Ausreiseverbot rechtens war oder nicht; vielmehr stellte das Gericht fest, dass kein schutzwürdiges Interesse des Klägers daran bestehe, das Verbot nachträglich prüfen zu lassen. Das Gericht führte des Weiteren aus, dass weder eine konkrete Wiederholungsgefahr noch ein Rehabilitationsinteresse des Klägers bestünden, und dass auch diejenigen Gründe, die zum 2013 verhängten Ausreiseverbot geführt haben, nicht mehr existierten.
- Quelle: Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 03.02.2015 – 22 K 5865/13 –
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