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Rechtsnews 18.11.2016 Emil Kahlmann

Klage gegen neuen Elbtunnel abgewiesen

Der Ausbau der Bundesautobahn 20 nördlich und westlich von Hamburg in Richtung Niederlande ist seit Jahren ein heiß diskutiertes Thema in der Politik. Ein besonders umstrittener Punkt ist hierbei ein geplanter Tunnel, der die A 20 zwischen Glückstadt in Schleswig-Holstein und Drochtersen in Niedersachsen unter der Elbe hindurchführen soll. Gegen den Bau dieses Elbtunnels war geklagt worden – das Bundesverwaltungsgericht sprach nun ein Urteil.

Klage gegen geplanten Elbtunnel

Für den beabsichtigten Bau des Elbtunnels existiert ein Planfeststellungsbeschluss, der den Abschluss des Planungsverfahrens ist. Gegen diesen Planfeststellungsbeschluss klagten vor dem Bundesverwaltungsgericht der BUND Niedersachsen sowie der Betreiber eines Windparks. Der BUND hatte in seiner Klage angeführt, dass planerische Fehler begangen worden seien. So sei die Sicherheit im Tunnel mangelhaft, außerdem stelle dieser einen unzulässigen Eingriff in die schützenswerte Natur dar. Der Betreiber des Windparks machte angesichts der beabsichtigten Umsetzung des Tunnelprojekts Sorgen geltend, dass seine wirtschaftliche Existenz gefährdet sein könnte.

Klagen gegen neuen Elbtunnel abgewiesen

Mit seinem Urteil vom vergangenen Donnerstag hat das Bundesverwaltungsgericht die beiden Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss nun abgewiesen. Im Detail beschäftigten sich die Richter bei der Urteilsfindung mit der Frage, ob die im Planaufstellungsverfahren vorgeschriebene Öffentlichkeitsbeteiligung rechtmäßig abgelaufen war. Eine die Auswirkungen auf das Grundwasser betreffende Untersuchung war erst nach der Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt worden. Dies war jedoch nach Ansicht der zuständigen Richter ausnahmsweise zulässig, weil dadurch keine Belange der Öffentlichkeit nachteilig betroffen wurden.

Baubeginn wahrscheinlich 2021

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts führt jedoch nicht zu einem raschen Baubeginn. Auf der schleswig-holsteinischen Seite der Elbe muss das Planungsverfahren erst noch abgeschlossen werden und auch hier sind Klagen möglich. Mit einem Baubeginn wird daher erst für das Jahr 2021 gerechnet.
Quellen:
http://www.bverwg.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung.php?jahr=2016&nr=93
https://www.welt.de/regionales/hamburg/article159400897/Klage-abgewiesen-Jetzt-kann-der-neue-Elbtunnel-kommen.html
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