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Ratgeber 04.04.2024 Christian Schebitz

Dienstaufsichtsbeschwerde und wann kann sie eingelegt werden?

Eine Dienstaufsichtsbeschwerde ist ein formloser Rechtsbehelf, mit dem sich Bürger über das Verhalten von Beamten oder Behörden beschweren können, wenn sie sich durch deren Verhalten in ihren Rechten verletzt fühlen oder ein Fehlverhalten feststellen. Die Beschwerde kann sich gegen pflichtwidriges Verhalten, unangemessene Behandlung, Unhöflichkeit, Fachliche Fehler oder die Verletzung von Grundrechten richten.

Voraussetzung für eine Dienstaufsichtsbeschwerde ist, dass der Bürger von dem Verhalten oder der Entscheidung der Behörde selbst betroffen ist. Eine Popularbeschwerde, d.h. eine Beschwerde ohne eigene Betroffenheit, ist nicht zulässig. Zudem muss die Beschwerde hinreichend konkret sein und sich auf ein bestimmtes Verhalten beziehen.

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Wie läuft eine Dienstaufsichtsbeschwerde ab?

Die Dienstaufsichtsbeschwerde ist grundsätzlich formlos möglich, sollte aber aus Beweisgründen schriftlich erfolgen. Sie ist an die nächsthöhere Behörde, die für die Dienstaufsicht zuständig ist, zu richten. Bei Kommunalbeamten ist dies beispielsweise der Bürgermeister oder Landrat, bei Landesbeamten die zuständige Landesbehörde und bei Bundesbeamten die zuständige Bundesbehörde.

Die Dienstaufsichtsbehörde ist verpflichtet, der Beschwerde nachzugehen und den Sachverhalt aufzuklären. Dazu hört sie in der Regel den betroffenen Beamten an und gibt ihm Gelegenheit zur Stellungnahme. Der Beschwerdeführer hat einen Anspruch darauf, über das Ergebnis der Prüfung informiert zu werden. Je nach Schwere des Fehlverhaltens ergreift die Behörde Disziplinarmaßnahmen wie Ermahnungen, Verweise, Geldbußen, Versetzungen oder als letztes Mittel die Entfernung aus dem Dienst.

Welche Folgen und Grenzen hat die Dienstaufsichtsbeschwerde?

Die Dienstaufsichtsbeschwerde führt lediglich zu einer behördeninternen Überprüfung. Ein Anspruch auf ein bestimmtes Ergebnis oder eine bestimmte Disziplinarmaßnahme besteht nicht. Insbesondere bewirkt die Beschwerde keine Aufhebung oder Abänderung der behördlichen Entscheidung. Dafür sind ggf. andere Rechtsbehelfe wie Widerspruch oder Klage erforderlich.

Beispiele für mögliche Dienstaufsichtsbeschwerden:

  1. Ein Bürger fühlt sich durch den unhöflichen und herablassenden Umgangston eines Sachbearbeiters in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt (Art. 2 Abs. 1 GG).
  2. Eine Bürgerin ist der Ansicht, dass ein Verwaltungsakt aufgrund von Befangenheit und unsachlichen Erwägungen des zuständigen Beamten zustande gekommen ist und damit gegen das Gebot der Sachlichkeit und Neutralität verstößt (§ 20, 21 VwVfG).
  3. Ein Unternehmer beschwert sich darüber, dass sein Bauantrag von der zuständigen Behörde seit Monaten nicht bearbeitet wird und sieht darin eine Verletzung der Bearbeitungsfristen (§ 75 VwGO analog).

Praxistipps:

  • Beschwerde sachlich und höflich formulieren
  • Beweise und Unterlagen beifügen
  • Bei Fristversäumnissen Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen
  • Parallel andere Rechtsbehelfe prüfen (Widerspruch, Klage)
  • Anwalt im Verwaltungsrecht konsultieren

Was ist der Unterschied zwischen einer Dienstaufsichtsbeschwerde und einer Fachaufsichtsbeschwerde

Eine Dienstaufsichtsbeschwerde und eine Fachaufsichtsbeschwerde sind zwei unterschiedliche Instrumente, die Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung stehen, um sich über das Verhalten oder die Entscheidungen von Behörden zu beschweren.

Bei einer Dienstaufsichtsbeschwerde wird das persönliche Verhalten eines Behördenmitarbeiters beanstandet, beispielsweise wegen unhöflichen oder diskriminierenden Verhaltens. Die Beschwerde richtet sich an den Dienstvorgesetzten des Mitarbeiters, der disziplinarische Maßnahmen ergreifen kann.

Im Gegensatz dazu bezieht sich eine Fachaufsichtsbeschwerde auf die sachliche Richtigkeit einer behördlichen Entscheidung. Hier wird die Rechtmäßigkeit oder Zweckmäßigkeit einer Entscheidung in Frage gestellt. Die Beschwerde wird an die übergeordnete Behörde gerichtet, die die Entscheidung überprüft und gegebenenfalls korrigiert.

Beide Beschwerdearten dienen dazu, die Qualität und Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns sicherzustellen und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Behörden zu stärken. Sie sind wichtige Instrumente der Kontrolle und tragen dazu bei, die Rechte der Bürgerinnen und Bürger zu schützen.

Mustertext für eine Dienstaufsichtsbeschwerde:

Anschrift des Absenders

Anschrift der Dienststelle des/der Bediensteten

Datum

Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Frau (Name der/des Bediensteten) / Herrn (Name der/des Bediensteten)

Sehr geehrte Frau / sehr geehrter Herr (Vorgesetzte/r der/des Bediensteten)

hiermit erhebe ich Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die oben genannte Bedienstete / den oben genannten Bediensteten.

Begründung:

(Ausführliche Schilderung des Vorfalls, der Anlass zur Beschwerde gibt)

Mit freundlichen Grüßen

(Unterschrift)

Weiterführende Links:

Für eine individuelle Beratung empfiehlt sich die Kontaktaufnahme mit einem Anwalt für Verwaltungsrecht, der über Erfahrung mit Dienstaufsichtsbeschwerden verfügt.

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