Beleidigungen im Internet häufen sich immer öfters. Nicht nur durch den Konflikt im Gazastreifen entstehen hitzige Diskussionen in der Welt des Internets. Fast jeder „Post“ einer Internetseite oder eines SocialMedia Accounts birgt das Risiko, dass es darunter zu zahlreiche Diskussionen führt oder es „unter die Gürtellinie“ geht. Aber ist das Internet überhaupt ein rechtsfreier Raum? Kann man bei einer beleidigenden Aussage im Internet rechtlich belangt werden?
Das Internet bietet viele Möglichkeiten, sich zu informieren, zu kommunizieren und sich auszudrücken. Doch nicht immer geht es dabei freundlich und respektvoll zu. Immer wieder kommt es zu Beleidigungen, Beschimpfungen oder Diffamierungen im Netz, die das Persönlichkeitsrecht oder die Ehre anderer verletzen. Doch wie ist die rechtliche Lage? Sind solche Aussagen im Internet strafbar? Und wenn ja, wie kann man sich dagegen wehren?
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Beleidigung 2024: Sind Beleidigungen im Internet strafbar? erhalten
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Was ist eine Beleidigung?
Eine Beleidigung ist eine Kundgabe von Nichtachtung oder Missachtung gegenüber einer anderen Person. Dabei muss es sich nicht um ein einzelnes Wort handeln, sondern auch um Gesten, Bilder oder Töne. Eine Aktion kann direkt oder indirekt erfolgen, zum Beispiel durch Anspielungen, Vergleiche oder Ironie. Eine beleidigende Aussage kann sich gegen eine bestimmte Person oder eine Gruppe von Personen richten. Den Straftatbestand stellt § 185 StGB dar.
Wann ist eine Beleidigung im Internet strafbar?
Eine Beleidigung im Internet ist strafbar, wenn sie die Voraussetzungen des § 185 des Strafgesetzbuches (StGB) erfüllt. Danach wird die Handlung mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn sie nicht öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften begangen wird. Wenn die Beleidigung öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften begangen wird, erhöht sich die Strafandrohung auf Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe.
Öffentlich ist eine Beleidigung, wenn sie in einer Weise erfolgt, dass sie von einer größeren Anzahl von Menschen wahrgenommen werden kann. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn die Beleidigung in einem sozialen Netzwerk, einem Forum, einem Blog oder einer Kommentarspalte veröffentlicht wird. Durch Verbreiten von Schriften ist eine Beleidigung begangen, wenn sie in einer für mehrere Personen bestimmten Schrift festgehalten wird. Das gilt auch für elektronische Schriften wie E-Mails, SMS oder WhatsApp-Nachrichten.
Wie kann man sich gegen eine Beleidigung im Internet wehren?
Wer im Internet beleidigt wird, hat verschiedene Möglichkeiten, sich dagegen zu wehren. Zum einen kann man zivilrechtliche Ansprüche geltend machen, zum Beispiel auf Unterlassung, Widerruf, Berichtigung oder Schadensersatz. Dazu muss man den Täter identifizieren und beweisen können, dass er die Beleidigung begangen hat. Das kann schwierig sein, wenn der „Täter“ anonym oder unter einem Pseudonym auftritt. In diesem Fall kann man versuchen, über den Betreiber der Plattform oder den Provider die Daten des Betroffenen herauszufinden.
Zum anderen kann man strafrechtliche Schritte einleiten und den Beleidiger anzeigen. Dazu muss man zur Polizei gehen und eine Strafanzeige erstatten. Die Polizei wird dann Ermittlungen aufnehmen und gegebenenfalls den Beleidiger vernehmen oder durchsuchen. Die Staatsanwaltschaft wird dann entscheiden, ob sie Anklage erhebt oder das Verfahren einstellt.
Was sollte man beachten, bevor man jemanden im Internet beleidigt?
Bevor man jemanden im Internet beleidigt, sollte man sich bewusst sein, dass dies nicht nur unhöflich und respektlos ist, sondern auch rechtliche Konsequenzen haben kann. Man sollte sich fragen, ob man das Gleiche auch ins Gesicht der betroffenen Person sagen würde und ob es wirklich notwendig ist, seine Meinung auf diese Weise kundzutun. Man sollte auch bedenken, dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist und dass alles, was man dort schreibt, gespeichert und nachverfolgt werden kann.
Fazit
Beleidigungen im Internet sind nicht nur unangenehm für die Betroffenen, sondern auch strafbar nach § 185 StGB. Wer im Internet beleidigt wird, kann zivilrechtliche und strafrechtliche Ansprüche geltend machen. Sie müssen in diesen Fällen mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe rechnen. Respektieren Sie ihren Gegenüber, auch wenn er anderer Meinung sein sollte. Meinungsfreiheit, bleibt Meinungsfreiheit.
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