Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Rechtsnews 27.02.2023 Alex Clodo

Ist die Bezeichnung “Schwuchtel” eine Beleidigung?

“Du scheiß Schwuchtel!”. Viele kennen vielleicht diese “Beleidigung”. Wer einen Mann als „Schwuchtel“ oder „Pussy“ bezeichnet, insultiert diesen. Das gilt unabhängig von den Umständen und Rahmenbedingungen unter denen diese Begriffe fielen. Dazu zählt auch der örtliche Sprachraum, wie es das Frankfurter Amtsgericht entschied. Die Bezeichnung „Schwuchtel” ist eine Beleidigung und daher strafbar.

“Mach das, du Schwuchtel”

Konkret ging es um einen Streit über Lieferung und Mangelfreiheit einer online erstandenen Uhr zwischen dem Angeklagten und dem Geschädigten. Nachdem dieser eine Teilrückzahlung vorschlug, antwortete der Beschuldigte per SMS mit dem Inhalt:„Kleine Pussy lass dir einen blasen“. Als der Empfänger der Nachricht mit einer Strafanzeige drohte, entgegnete er: „mach das, schwuchtel“, „dein anwalt wird dich einliefern lassen !“, sowie „in der norderstrasse in hh-aktona nehmen sie so pussys wie dich gerne auf !“. Der Angeklagte wurde wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe verurteilt.

Kostenlose Erst­einschätzung zu
Ist die Bezeichnung “Schwuchtel” eine Beleidigung? erhalten

Füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um eine realistische Anfrage handelt können Sie damit rechnen, dass sich bald ein Anwalt bei Ihnen meldet.

Was ist eine Formalbeleidigung?

Das Gericht befand die Bezeichnung Schwuchtel als Herabwürdigung der Person aufgrund ihrer sexuellen Orientierung, nach §185 StGB. Gerade der Begriff „Schwuchtel“ impliziere eine besonders missbilligende Geringschätzung von Personen, die sich zum gleichen Geschlecht hingezogen fühlen. Deswegen handele es sich um eine Ehrverletzung, unabhängig von den äußeren Umständen. Es sei eine Formalbeleidigung.

Formalbeleidigungen sind herabwürdigende Äußerungen, die keinen sachlichen Bezug mehr aufweisen.

Sie sind aufgrund ihrer „Form“ beleidigend, egal ob der Verletzte jetzt wirklich homosexuell ist oder nicht. Bei dem Terminus steht die Missbilligung homosexueller Männer als solche im Vordergrund. Ein weiteres Beispiel: Jemand bezeichnet die Tochter einer Frau, die sich prostituiert als “Hurentochter”. Unabhängig davon, dass die Frau wirklich anschaffen geht, liegt eine Beleidigung vor.

“Pussy” unter Meinungsfreiheit und Kontext auszulegen

Anders entschied das Gericht über die SMS mit dem Wort “Pussy”. Der Begriff stellt keine formale Ehrverletzung dar. Sie könnte von der Meinungsfreiheit gedeckt sein. Unter Zugrundelegung des Grundrechts ließ sich diese Bezeichnung ebenfalls nicht rechtfertigen. Auch den Einwand des Angeklagten, dass die Verwendung “Pussy” im Frankfurter Sprachraum allgemein üblich ist, ließen die Richter in Frankfurt nicht gelten. Im vorliegenden Fall war der Ausdruck ebenfalls herabwürdigend und ohne Bezug zum sachlichen Kontext gefallen.

Das könnte Sie auch interessieren:

Bezeichnung als “Ming-Vase” führt zu Kündigung

Darf Vermieter Mietvertrag nach Beleidigung kündigen?

Quellen:

https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/sites/ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/files/Pressemitteilung_Mai%202021_0.pdf

https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/pressemitteilungen/bezeichnung-%E2%80%9Eschwuchtel%E2%80%9C-als-formalbeleidigung-strafbar

https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/ag-frankfurt-bezeichnung-schwuchtel-als-formalbeleidigung-strafbar

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ag-frankfurt-am-main-907cs7680js229740-19-schwuchtel-formalbeleidigung-strafbar/

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€
Bernhard Müller - rechtsanwalt.com
Bernhard Müller ist Rechtsanwalt für Strafrecht
und kann Sie persönlich beraten!
In Partnerschaft mit:
Bernhard Müller - Partneranwalt der Deutschen Rechtsanwaltshotline
* alle Preise inkl. 19% MwSt, ggf. zzgl. Telefongebühren auf eine deutsche Festnetznummer
29 €* 15 Min. Telefonat buchen
  • Antwort auf eine konkrete, kurze Fragestellung
  • Geld-Zurück Garantie
Meistgekauft 49 €* 30 Min. Telefonat buchen
  • Juristische Erläuterung des Problems & Handlungsempfehlung
  • Geld-Zurück Garantie
99 €* Schriftliche Rechtsberatung buchen
  • Rechtsverbindliche, schrifltiche Antwort eines Rechtsanwalts
  • Dokumentenupload
  • Eine Rückfrage inklusive