15.04.2023

Beleidigungsvorwurf

  • Ersteller
    Diskussion
  • #391542 Antworten

    Anonym
    Gast

    Guten Tag,
    wir sind gestern in einen Verkehrsunfall verwickelt worden.
    Wir rollten an einer T-Kreuzung auf der Linksabbiegerspur auf den Fußgängerüberweg zu. Dabei wurden wir von einem Motorradfahrer gestreift, der uns rechts überholt hat und dabei den Abstand zum Auto auf der Rechtsabbiegerspur überschätzt hat. Beim Vorbeifahren hat es ein recht lautes Geräusch gegeben, wahrscheinlich davon, dass er uns mit dem Beifahrerfussrasten gestreift hat, bei dem ich mich ordentlich erschreckt habe. Die dazu gerufene Polizei hat die Unfallschuld bei dem Motorradfahrer festgestellt und ihm einen 35€ Bußgeldbescheid übergeben. Der Motorradfahrer und seine Beifahrerin haben aber jetzt auch noch Anzeige wegen Beleidigung gegen mich gestellt da ich ihnen angeblich während des Unfalls den Mittelfinger gezeigt habe, ich kann mich nur leider nicht mehr daran erinnern was ich mit meinen Händen in dem Schreckmoment gemacht habe. Wie gehe ich am besten weiter vor, ich mach mir schon etwas Sorgen.

  • Autor
    Antworten
  • #391716 Antworten

    Christian
    Moderator

    Eine Anzeige wegen Beleidigung im Straßenverkehr ist eine Straftat und kann empfindliche Strafen nach sich ziehen¹. Wenn Sie sich nicht mehr daran erinnern können, was Sie mit Ihren Händen in dem Schreckmoment gemacht haben, sollten Sie sich an einen Anwalt wenden. Ein Anwalt kann Ihnen helfen, Ihre Rechte zu verteidigen und Ihnen sagen, wie Sie am besten vorgehen sollten¹.

    ¹: [bussgeldkatalog.org](https://www.bussgeldkatalog.org/beleidigung-im-strassenverkehr/)

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