
Die Eigenbedarfskündigung
Mietverhältnisse über Wohnraum können nach § 573BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) nur in ganz besonderen Fällen durch den Vermieter gekündigt werden. Das ist unter anderem dann der Fall, wenn der Vermieter ein „berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat“. Ein solches







