Der BGH musste sich bereits zum zweiten Mal mit dem folgenden Fall beschäftigen. Im Februar 2019 hatte das Landgericht Saarbrücken den Homburger Oberbürgermeister Schneidewind noch zu 15 Monaten auf Bewährung verurteilt. Dies hatte der BGH weitgehend aufgehoben. Nun wurde auch das zweite Urteil des Landgerichts auf Rechtsfehler überprüft. Die Staatsanwaltschaft hatte eine höhere Bestrafung angestrebt, der Angeklagte wandte sich insgesamt gegen seine Verurteilung. Wie entschied aber der BGH im zweiten Fall?
Sachverhalt
Welcher Sachverhalt lag dem Fall zugrunde? Der Homburger Oberbürgermeister Schneidewind war nach der sogenannten Detektiv-Affäre wegen Untreue durch Unterlassen zu einer Geldstrafe von 10.800 Euro (120 Tagessätze zu je 90 Euro) verurteilt worden. Nach Ansicht des Landgerichts Saarbrücken hatte er im Jahr 2015 Mitarbeiter des Baubetriebshofs überwachen lassen, um eine angebliche „Holz-Mafia“ aufzudecken. Der SPD-Politiker tat dies demnach, ohne den Stadtrat zu informieren.
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BGH: Homburger Oberbürgermeister verurteilt erhalten
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Die Detektei hatte der Stadt daraufhin rund 328.000 Euro in Rechnung gestellt. Schneidewind war aber nur zu einer eigenständigen Auftragsvergabe bis 25.000 Euro berechtigt. Er habe den Auftrag der Detektei nicht gekündigt, nachdem er erkannt habe, dass sein Budget weit überschritten und die weitere Durchführung des Auftrags wirtschaftlich sinnlos gewesen sei. Der Stadt Homburg sei dadurch ein Schaden von knapp 73.000 Euro entstanden, hieß es damals.
Entscheidung des BGH
Wie aber entschied der BGH nun im zweiten Fall? Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofes in Leipzig hat entschieden, dass die Verurteilung des suspendierten Homburger Oberbürgermeisters Rüdiger Schneidewind (SPD) wegen Untreue rechtskräftig ist. Damit wurden die Revisionen des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft zurückgewiesen (Az. 5 StR 228/21). Nach Ansicht des BGH hat die Überprüfung des Urteils vom Landgericht Saarbrücken vom 27.01.2021 keine Rechtsfehler ergeben.
Reaktionen auf das Urteil
Welche Reaktionen gab es auf das Urteil? Der Generalsekretär der CDU Saar (Markus Uhl) ist der Meinung, dass mit dem rechtskräftigen Urteil Scheidewind als Oberbürgermeister nicht mehr tragbar sei und unverzüglich von seinem Amt zurücktreten müsse. Zudem äußerte sich SPD-Landesvorsitzende Anke Rehlinger, dass man nun endlich handeln und ihrer Verantwortung nachkommen müsse, um diesem endlosen und unwürdigen politischen Trauerspiel auf dem Rücken der Stadt Homburg und der Bürgerinnen und Bürger ein Ende zu setzen.
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Quelle:
https://www.saarbruecker-zeitung.de/saarland/saar-pfalz-kreis/homburg-strafverfahren-gegen-ob-ruediger-schneidewind-landet-vor-bgh_aid-63736727
https://www.sr.de/sr/home/nachrichten/politik_wirtschaft/urteil_revisionsprozess_schneidewind_100.html
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