Wie funktioniert die Landtagswahl?
Wie aber funktioniert die Landtagswahl? Gibt es wie bei der Bundestagswahl zwei Stimmen? Im Saarland gilt bei der Landtagswahl die sog. Verhältniswahl. Dabei haben Wählerinnen und Wähler genau eine Stimme. Sie wählen dadurch die Wahllisten einer Partei (Die Landesliste und die Wahlkreisliste). Auf den Wahlkreislisten stehen die Kandidaten der Parteien in den jeweiligen Wahlkreisen. Dabei steht einer Partei dann eine entsprechende Anzahl an Sitzen im Landtag zu, je nach Stimmenanteil. Der Saarländische Landtag hat 51 Sitze. Von diesen 51 Sitzen werden 41 davon mit Personen aus den Wahlkreisen besetzt. Die restlichen zehn über die Landeslisten der Parteien. Die Sitze werden nach dem sog. „D´Hondt-Verfahren“ verteilt.
Die Position auf den Listen bestimmt die Reihenfolge, nach der die Kandidaten in den Landtag einziehen. Weiterhin kommt für die Parteien hinzu, dass sie mindestens fünf Prozent der gültigen Wählerstimmen erreichen müssen, um in den Landtag einziehen zu dürfen. Dies wird als sogenannte Sperrklausel bezeichnet.
Im Saarland gibt es drei Wahlkreise: Saarlouis, Saarbrücken und Neunkirchen.
Seien wir gespannt wie die erste Landtagswahl im Jahr 2022 ausgehen wird…