Urteil bezüglich der Amtshaftung bei nicht vollzogenen BSE-Tests
Im zugrundeliegenden Fall hat der Bundesgerichtshof ein Urteil gefällt bezüglich der Amtshaftung bei nicht vollzogenen BSE-Tests. Konkret hat er geurteilt, dass die Amtspflichten, welche die Veterinärbehörden in Bezug auf die Vorbereitung, Abwicklung „und Auswertung von BSE-Tests an Rindern in einem Schlachthof“ besitzen, generell keine an Dritte