Entgeltfortzahlung nach mutwilliger Selbstverletzung?
In diesem Fall ging es um einen Warenauffüller in einem Baumarkt, wozu er einen Gabelstapler benutzte. Der Kläger hatte an diesem Gerät ein Plexiglasdach als Wetterschutz angebracht. Dies geschah provisorisch, weshalb es auch von einem Sicherheitsbeauftragten des Betriebes beanstandet wurde.