Beamtenrechtliches Streikverbot gilt auch weiterhin
Das Bundesverwaltungsgericht entschied, dass Lehrer, die Beamte sind, auch künftig nicht streiken dürfen. Lehrerin streikte trotz Untersagung Geklagt hatte eine Lehrerin, die Beamtin auf Lebenszeit ist. Sie war in einem Jahr drei Mal nicht zum Unterricht erschienen, um an Streiks