Religionsfreiheit durch Bildungsauftrag eingeschränkt
Im Grundgesetz ist u.a. verankert, dass jeder das Recht zur freien Religionsausübung hat. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) München befasste sich mit der Frage, inwieweit dieses Recht eingeschränkt werden kann. Eine Muslimin war in die Vorklasse der staatlichen Berufsoberschule aufgenommen worden. Allerdings