Ein Gerichtsvollzieher hat u.a. die Aufgabe, Forderungen von Gläubigern gegenüber dessen Schuldnern durchzusetzen. Er kann weitestgehend selbstständig und eigenverantwortlich arbeiten. Doch was ist, wenn er aufgrund der mangelnden Kontrolle diese Freiheiten missbraucht oder gar betrügt? Das Verwaltungsgericht Trier gab darauf Antwort.
Über einen Zeitraum von mehreren Jahren hat ein Gerichtsvollzieher Straftaten begangen. Der Beamte hat in 144 Fällen Untreue begangen und in 113 Fällen betrogen. Er hat zu Unrecht Gebühren wie z.B. Wegegelder, Dokumentenpauschalen etc. zum Nachteil von Gläubigern abgerechnet. In zwei Fällen habe er von Schuldnern Leistungen erhalten und diese nicht unverzüglich an die Gläubiger weitergeleitet.
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Gerichtsvollzieher betrügt und wird aus dem Dienst entlassen erhalten
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Verwaltungsgericht: Vertrauen in Ehrlichkeit und Zuverlässigkeit zerstört
Da der Beamte über mehrere Jahre systematisch Straftaten begangen und dafür eine erhebliche Hemmschwelle habe überschreiten müssen, war er aus dem Dienst zu entfernen. Für die Fortdauer des Beamtenverhältnisses ist ein Vertrauen in dessen Ehrlichkeit und Zuverlässigkeit notwendig. Beides sei hier nicht mehr gegeben.
- Quelle: Urteil des Verwaltungsgerichts Trier 06.02.2014, AZ.: 3 K 1129/13.TR
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