Rechtsnews 25.04.2014 Christian Schebitz

Betriebsrentenanpassung für Bank keine Pflicht

Die Finanzkrise hatte für viele Kreditinstitute weitreichende Folgen. Auch das Ansehen der Bankwirtschaft ist in Misskredit geraten. Doch welche Auswirkungen hat eine schlechte wirtschaftliche Lage auf Pensionsansprüche? Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat sich mit dem Recht eines ehemaligen Bankmitarbeiters auf die Anpassung seiner Betriebsrente, beschäftigt.

Seit 1998 bezog der Kläger von seinem ehemaligen Arbeitgeber, der Dresdner Bank AG, eine Betriebsrente. Diese wurde von der Bank alle drei Jahre an die Inflation angepasst. Im Mai 2009 verschmolz die Dresdner Bank mit der Commerzbank AG. Die Commerzbank weigerte sich die Betriebsrente des Pensionärs zum 01.01.2010 anzupassen. Die wirtschaftliche Lage der Bank würde eine Anpassung nicht rechtfertigen.

BAG: Commerzbank muss nicht anpassen

Die Bank dürfe ihre wirtschaftliche Lage bei der Prüfung der Betriebsrentenanpassung berücksichtigen. Da das Kreditinstitut in den Jahren 2008 und 2009 – auch aufgrund der Finanzkrise – Verluste erwirtschaftete, durfte sie davon ausgehen, sich die Anpassung der Betriebsrente nicht leisten zu können. Die Prognose, dass sich die wirtschaftliche Lage auch auf die Folgejahre erstreckt, sei gerechtfertigt gewesen.

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  • Quelle: Urteil des Bundesarbeitsgerichts Erfurt vom 15.04.2014, AZ.: 3 AZR 51/12

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