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Welche Risiken bringt eine Bürgschaft mit sich? erhalten
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Einführung: Was ist eine Bürgschaft im juristischen Sinne?
Eine Bürgschaft ist ein einseitig verpflichtender Vertrag (§ 765 BGB), bei dem der Bürge dem Gläubiger eines Dritten (dem Hauptschuldner) zusichert, für dessen Schuld einzustehen, wenn dieser nicht zahlt. Es handelt sich um ein Sicherungsrecht, das besonders im privaten Bereich (z. B. Mietbürgschaft, Kredite, Ausbildungsförderung) häufig vorkommt. Obwohl der Bürge nicht der ursprüngliche Vertragspartner des Gläubigers ist, haftet er im Ernstfall mit seinem gesamten Vermögen.
Welche rechtlichen Risiken trägt ein Bürge?
Die Risiken sind gravierend. Wer eine Bürgschaft übernimmt, haftet im Zweifel genauso wie der Hauptschuldner – teils sogar ohne dessen Wissen über den Ausfall.
- Volle Haftung mit dem Privatvermögen: Der Bürge haftet mit seinem Einkommen, Ersparnissen, und im Extremfall mit seinem Haus.
- Unwiderruflichkeit: Viele Bürgschaften sind nicht kündbar, insbesondere wenn sie „selbstschuldnerisch“ sind.
- Haftung ohne Wissen: Der Gläubiger muss dem Bürgen nicht mitteilen, wenn der Hauptschuldner in Verzug gerät.
- Einredenverlust: Oft verliert der Bürge das Recht, Einreden gegen die Forderung geltend zu machen.
Wie genau funktioniert die Haftung?
Im deutschen Recht wird zwischen gewöhnlicher Bürgschaft und selbstschuldnerischer Bürgschaft unterschieden. Bei der gewöhnlichen Form kann der Bürge zunächst auf den Hauptschuldner verweisen („Einrede der Vorausklage“, § 771 BGB). Bei der selbstschuldnerischen Bürgschaft haftet der Bürge sofort – unabhängig davon, ob der Gläubiger vorher den Schuldner in Anspruch genommen hat.
Welche Arten von Bürgschaften gibt es?
- Ausfallbürgschaft: Der Bürge haftet nur, wenn der Gläubiger alles gegen den Hauptschuldner versucht hat.
- Selbstschuldnerische Bürgschaft: Sofortige Haftung des Bürgen, ohne Umweg über den Schuldner.
- Mitbürgschaft: Mehrere Bürgen haften gemeinsam, meist gesamtschuldnerisch.
- Mietbürgschaft: Häufig bei Wohnraummiete, etwa durch Eltern für Kinder.
Kann ich eine Bürgschaft widerrufen oder kündigen?
Grundsätzlich ist eine Bürgschaft bindend. Ein Rücktritt ist nur bei Anfechtung wegen Irrtums, Drohung oder arglistiger Täuschung (§§ 119, 123 BGB) möglich. Eine Kündigung ist bei befristeten Bürgschaften am Ende der Laufzeit möglich, bei unbefristeten unter Umständen mit Frist – aber nur, wenn im Vertrag vorgesehen.
Was sind typische Gefahren und Fallstricke?
Viele Bürgen unterschreiben aus emotionaler Verbundenheit und unterschätzen die Tragweite. Wer sich nicht rechtlich beraten lässt, übernimmt schlimmstenfalls lebenslange Schulden.
Hindernis | Gefahr | Lösungsweg |
---|---|---|
Unklarer Vertragstext | Verpflichtung zur sofortigen Zahlung | Anwaltliche Prüfung vor Unterzeichnung |
Emotionale Erpressung durch Schuldner | Übernahme untragbarer Risiken | Klare Kommunikation, Beratung durch Dritte |
Unbefristete Laufzeit | Haftung auch Jahrzehnte später | Befristung schriftlich vereinbaren |
Selbstschuldnerische Klausel | Haftung ohne Rückgriffsmöglichkeit | Verhandeln über gewöhnliche Bürgschaft |
Keine Bonitätsprüfung des Schuldners | Überraschende Zahlungsunfähigkeit | Bonitätsnachweise vorab einfordern |
Beispiel 1: Bürgschaft für Lebenspartner
Ein Mann übernimmt eine Bürgschaft für den Kredit seiner Lebensgefährtin über 30.000 €. Sie trennt sich zwei Jahre später und zieht weg. Die Bank fordert den Bürgen zur Zahlung auf, weil die Schuldnerin in Verzug gerät. Er muss trotz fehlendem Nutzen den vollen Betrag zahlen – seine Einrede wird abgewiesen, da er eine selbstschuldnerische Bürgschaft unterschrieben hatte.
Beispiel 2: Eltern bürgen für Studentenmiete
Ein Elternpaar übernimmt eine Mietbürgschaft für ihren studierenden Sohn. Nach Kündigung der Wohnung werden Schäden in Höhe von 2.000 € festgestellt. Der Vermieter fordert die Eltern zur Zahlung. Sie haften, obwohl sie nichts vom Schaden wussten – denn sie hatten sich zur vollständigen Haftung verpflichtet.
Beispiel 3: Bürge bei Unternehmensgründung
Eine Frau unterschreibt eine Bürgschaft für den Kredit ihres Bruders zur Unternehmensgründung. Das Unternehmen scheitert. Sie muss 80.000 € zahlen, obwohl sie keinen Einblick in die Geschäftszahlen hatte. Ihre Existenz ist bedroht – sie muss Privatinsolvenz anmelden.
Was kann ich tun, wenn ich zur Bürgschaft gedrängt wurde?
Prüfen Sie, ob eine Anfechtung möglich ist (§ 123 BGB). Bei seelischem Druck kann eine Sittenwidrigkeit (§ 138 BGB) vorliegen, etwa bei familiärer oder wirtschaftlicher Übervorteilung. Dokumentieren Sie Beweise (Nachrichten, Zeugen) und suchen Sie umgehend anwaltlichen Rat.
Wie schütze ich mich vor den Risiken einer Bürgschaft?
- Nie spontan unterschreiben! Holen Sie sich immer juristische Beratung ein.
- Befristung und Höchstbetrag vereinbaren.
- Keine selbstschuldnerische Bürgschaft akzeptieren.
- Bonität des Hauptschuldners prüfen.
- Vertrag in einfacher Sprache verlangen.
Was ist, wenn der Schuldner mich nicht entschädigt?
Zwar haben Sie einen Anspruch auf Erstattung (§ 774 BGB), aber dieser ist oft wertlos, wenn der Schuldner mittellos ist. Eine Regressklage hilft nur bei zahlungsfähigem Schuldner. Daher: Schutzmaßnahmen vorher – nicht nachher.
Gibt es Alternativen zur Bürgschaft?
Ja. Statt einer Bürgschaft kann z. B. eine Kaution, ein Sparbuch oder eine Bankgarantie gestellt werden. Diese sind weniger riskant und setzen kein unbeschränktes Haftungsversprechen voraus.
Wo finde ich rechtlich gesicherte Informationen?
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