Angekipptes Fenster ist keine grobe Fahrlässigkeit
Wie das Oberlandesgericht Braunschweig entschieden hat, ist die Versicherung nicht von ihrer Pflicht zur Leistung befreit, wenn ein Versicherungsnehmer abends das Fenster ankippt und es daraufhin zum Einbruch kommt. Versicherung will nicht aufkommen bei Einbruch durch angekipptes Fenster Hintergrund des