Waren, die über eBay regelmäßig und mit Gewinnabsicht verkauft werden, unterliegen der Umsatzsteuerpflicht. Fraglich ist, von wem die Umsatzsteuer entrichtet werden muss, wenn mehrere Personen einen eBay-Account nutzen. Das Finanzgericht urteilte.
Sachverhalt
Über dreieinhalb Jahre hatten Eheleute rund 1.200 Verkäufe verschiedenster Gebrauchsgegenstände über eBay abgewickelt. Die Gegenstände gehörten teils dem einen, teils dem anderen Ehegatten. Einige Sachen gehörten auch beiden. Die Verkäufe wurden über den eBay-Account des Ehemannes abgewickelt. Das Finanzamt zog beide Eheleute gemeinschaftlich als Steuerschuldner heran. Das Ehepaar klagte.
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eBay: Nickname für Umsatzsteuerpflicht relevant erhalten
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FG Stuttgart: Kontoinhaber muss versteuern
Nach dem Zivilrecht ist für den Meistbietenden der objektive Empfängerhorizont entscheidend. Somit geht der Ersteigerer davon aus, dass derjenige Unternehmer ist, der sich den „Nickname“ bei der Kontoeröffnung auf eBay habe zuteilen lassen. Die Handlungen, die nach Beendigung der Auktion folgen, seien irrelevant. Die Verkäufe waren somit dem Ehemann zuzurechnen. Die Klage des Ehepaares gegenüber dem gemeinschaftlich ergangenen Umsatzsteuerbescheid war somit erfolgreich.
- Quelle: Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 19.12.2013 – 1 K 1939/12
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