Fristlose Kündigung bei Lärmbelästigung in der Nacht
Ein Vermieter kann einem Mieter eine fristlose Kündigung aussprechen, wenn der Mieter nachts massiven Lärm verursacht. Beim nächtlichen Lärm liegt dann eine Störung des Hausfriedens vor, welche eine fristlose Kündigung rechtfertigt. Dabei ist es nicht von Bedeutung, ob der Mieter