Ein Mediengestalter hat eine Facebook-Seite erstellt, bei der es so aussah, als sei sie vom Ordnungsamt Magdeburg konzipiert und als wolle dieses so Informationen veröffentlichen. Welche Konsequenzen hat solch eine Fälschung? Wer glaubt, dass so etwas keine Folgen hat – da das Internet immer noch den Anschein erweckt, man sei hier anonym unterwegs und habe Freiheiten, die man sonst nicht hat – muss eines besseren belehrt werden.
Fälschung einer Facebook-Seite des Ordnungsamts Magdeburg
Auch der aktuelle Prozess vor dem Landgericht Magdeburg – und vor allem das Urteil, das viele überraschen wird – zeigt, dass es schwerwiegende Konsequenzen haben kann, sich im Internet für jemand anderen auszugeben. In diesem Fall gab sich der besagte Mediengestalter sogar für das Ordnungsamt Magdeburg aus. Er bastelte eine Facebook-Seite mit Logo und Design der Landeshauptstadt von Sachsen-Anhalt. Sein Motiv war es, der Stadt den Spiegel vorzuhalten und sie zu kritisieren. Er war nicht einverstanden mit Auflagen, die die Stadt gegen die Kulturszene erlassen hatte. Diese seien zu streng, erklärte er. Kritik üben ist bekanntlich schön und gut, aber es kommt darauf an, wie das vonstatten geht. Die Stadt Magdeburg jedenfalls zeigte sich gar nicht erfreut darüber, eine Fälschung der eigenen Seite auf Facebook zu sehen und zu wissen, dass andere dadurch in die Irre geführt werden würden und wirklich annehmen würden, dass diese Seite zum Ordnungsamt gehört. Sie ging gerichtlich dagegen vor.
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Mediengestalter verliert Prozess im Facebook-Streit erhalten
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Landgericht Magdeburg fällt das Urteil
Die Stadt Magdeburg hatte Erfolg vor dem Landgericht. Das Gericht erklärte, dass jemand nicht den Anschein erwecken darf, eine andere Person zu sein, geschweige denn als Vertreter der Stadt zu agieren ohne dass dies der Wahrheit entspricht. Der Mediengestalter hat mit seinem Tun für Verwirrungen gesorgt. Hätte er auf der Facebook-Seite den Namen Magdeburg stark verändert und wäre für jeden ersichtlich gewesen, dass die Seite mit der Stadt nichts zu tun hat, wäre er auf der sicheren Seite gewesen. So aber entschied das Gericht, dass er es unterlassen muss, im Namen der Kommune Dinge zu schreiben und zu posten. Er tut gut daran, dieses Urteil anzunehmen und damit aufzuhören. Falls nicht, droht ihm nämlich eine Ordnungsstrafe; und zwar eine, die sich auf bis zu 250.000 Euro belaufen kann.
Quellen:
- http://www.mdr.de/sachsen-anhalt/magdeburg/facebook-urteil-ordnungsamt-magdeburg100.html (16.7.14)
- http://www.mz-web.de/mitteldeutschland/streit-um-facebook-seite-stadt-magdeburg-fordert-250-000-euro-ordnungsgeld,20641266,27707422.html (16.7.14)
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