Jeder, der Telemedien geschäftsmäßig oder journalistisch-redaktionell nutzt, benötigt ein Impressum. Dazu zählen jedoch nicht nur Unternehmen, Behörden, Stiftungen, Vereine oder Selbstständige. Auch bei einem öffentlichen Blog oder einer Webseite, die sich durch Werbeeinnahmen finanziert, braucht man ein Impressum.
Ausnahmen
Von dieser Regelung ausgeschlossen sind nur Telemedien, die ausschließlich für private oder familiäre Zwecke genutzt werden. Wer beispielsweise eine Website betreibt, auf die nur Familienmitglieder und enge Freunde zugreifen können, braucht kein Impressum. Doch Vorsicht: Dies gilt wieder nur, solange der Betreiber auf der Seite keine Werbung schaltet!
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Wann brauche ich ein Impressum? erhalten
Füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um eine realistische Anfrage handelt können Sie damit rechnen, dass sich bald ein Anwalt bei Ihnen meldet.
Wer über eine Internetseite regelmäßig für Dienstleistungen oder Produkte wirbt, benötigt ebenfalls ein Impressum. Auch wenn der Betreiber über die Seite selbst nichts verkauft. Unzählige Nutzer haben bereits eine Abmahnung erhalten, weil sie auf ihrer Facebook-Seite, trotz geschäftsmäßiger Nutzung, kein Impressum verwendet haben.
Brauche ich bei Apps ein Impressum?
Vorsicht bei Apps: Auch sie fallen unter das Telemediengesetz, sobald sie dem Nutzer Inhalte zur Verfügung stellen. Um den Verbraucher zu schützen und einheitliche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen, benötigen auch Apps ein Impressum. Einzige Ausnahme sind Apps, die ausschließlich für private oder familiäre Zwecke verwendet werden.
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