Ratgeber 13.12.2023 Christian Schebitz

Was ist Urlaubsanspruch?

Jeder Arbeitnehmer in Deutschland hat einen Anspruch auf Urlaub. Der gesetzliche Mindestanspruch wird im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) geregelt, die genauen Regelungen zum Urlaubsanspruch sind im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag enthalten.

Der gesetzliche Mindestanspruch beträgt 24 Werktage. Sonn- und Feiertage sind dabei innerhalb der Urlaubszeit nicht eingerechnet. Samstage werden hingegen mit eingerechnet, sodass sich für Arbeitnehmer mit einer Fünftagewoche lediglich ein Anspruch von 20 Tagen ergibt. Im Regelfall gewähren die Arbeitgeber jedoch mehr Urlaubstage, um die Erholung der Mitarbeiter zu gewährleisten.

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Urlaubsanspruch bedeutet, dass man Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von freien Tagen im Jahr hat, ohne dass dafür der Lohn gekürzt wird. Dieses Recht ist in Deutschland im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) festgelegt. Aber wie viel Urlaub steht einem zu? Wie beantragt man ihn? Und was passiert, wenn man ihn nicht nehmen kann? In diesem Blogbeitrag werden diese und weitere Fragen zum Thema Urlaubsanspruch beantwortet.

Auf wieviel Urlaub habe ich Anspruch?

Die Höhe des Urlaubs hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Anzahl der Arbeitstage pro Woche, dem Alter, der Schwerbehinderung oder der Tarifbindung. Generell hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf vier Wochen Urlaub pro Jahr, also 20 Arbeitstage bei einer Fünf-Tage-Woche. Dieser Mindesturlaub kann durch Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag erhöht werden, aber nicht verringert. Außerdem kann der Anspruch auf Urlaub mit zunehmendem Alter erhöht werden. Arbeitnehmer unter 18 Jahren haben beispielsweise Anspruch auf mindestens 30 Arbeitstage Urlaub pro Jahr. Schwerbehinderte Menschen haben jährlich einen extra Anspruch von fünf Arbeitstagen.

Wie beantrage ich meinen Urlaub?

Um Urlaub zu nehmen, muss man ihn beim Arbeitgeber beantragen. Der Arbeitgeber muss grundsätzlich den Urlaubswunsch berücksichtigen, kann ihn jedoch aus betrieblichen oder personellen Gründen ablehnen oder verschieben. Beispielsweise, wenn der Betrieb in einem bestimmten Zeitraum besonders viel Arbeit hat oder zu viele Kollegen gleichzeitig Urlaub beantragen wollen. Der Arbeitgeber sollte auch die privaten Anliegen des Arbeitnehmers in Betracht ziehen, wie beispielsweise familiäre oder gesundheitliche Gründe. Bitte beantragen Sie den Urlaub frühzeitig, damit alle Beteiligten genügend Zeit haben, sich darauf einzustellen.

Was passiert, wenn Sie den Urlaub nicht nehmen können?

Es kann passieren, dass Sie Ihren Urlaub aus verschiedenen Gründen nicht nehmen können, z.B. aufgrund einer Krankheit, einer Schwangerschaft oder einer Elternzeit. In diesen Fällen verfällt der Urlaubsanspruch nicht automatisch, sondern wird auf das nächste Kalenderjahr übertragen. Der übertragene Urlaub muss bis spätestens zum 31. März des Folgejahres genommen werden, sonst verfällt er für immer. Ausnahmen gelten nur, wenn es besondere Umstände gibt, die eine Zum Beispiel, wenn der Arbeitnehmer lange Zeit krank ist oder sich in Kurzarbeit befindet.

Wie werden die Urlaubsregelungen angewandt?

Um zu zeigen, wie sie in der Praxis genutzt werden, geben wir drei Beispiele:

  • Beispiel 1:
    Anna arbeitet in einem Modegeschäft als Verkäuferin. Ihr Arbeitsvertrag beinhaltet eine Sechs-Tage-Woche und sie hat Anspruch auf 24 Tage Urlaub pro Jahr. Dementsprechend kann sie zwei Tage Urlaub pro Monat nehmen. Im Dezember möchte sie eine Woche Urlaub nehmen, um ihre Familie zu besuchen. Sie reicht ihren Urlaubsantrag rechtzeitig beim Chef ein, aber dieser lehnt ihn ab. Er sagt, dass er sie im Weihnachtsgeschäft braucht und dass sie ihren Urlaub stattdessen im Januar nehmen kann. Darf er das?

    Lösung: Nein, er darf das nicht. Anna hat laut Gesetz Anspruch auf mindestens vier Wochen Urlaub im Jahr, das entspricht 24 Arbeitstagen bei einer Sechstagewoche. Ihr Vorgesetzter muss Ihren Urlaubswunsch grundsätzlich berücksichtigen und darf ihn nur aus wichtigen betrieblichen Gründen ablehnen. Das Weihnachtsgeschäft allein ist kein ausreichender Grund, um den gesamten Jahresurlaub zu verschieben. Wenn Anna Probleme hat, kann sie sich an den Betriebsrat wenden oder eine Klage beim Arbeitsgericht einreichen.

  • Beispiel 2:
    Ben arbeitet als Ingenieur in einem großen Unternehmen. Er hat einen Vertrag für eine wöchentliche Arbeitszeit von fünf Tagen und bietet Anspruch auf 20 Tage gesetzlichen Urlaub pro Jahr. Im Mai feiert er seinen 50. Geburtstag und möchte verreisen. Er fragt seinen Chef nach vier Wochen zusammenhängendem Urlaub, aber dieser lehnt ab. Der Chef sagt, dass er ihn nicht so lange ersetzen könne und dass der Urlaub auf mehrere kürzere Abschnitte verteilt werden müsse. Ist das erlaubt?

    Lösung: Nein, das ist nicht erlaubt. Ben hat Anspruch auf mindestens vier Wochen bezahlten Urlaub im Jahr, das entspricht 20 Arbeitstagen bei einer Fünf-Tage-Woche. Er kann seinen Urlaub am Stück nehmen, es sei denn, es gibt dringende betriebliche oder persönliche Gründe, die eine Aufteilung erforderlich machen. Dies ist jedoch nur selten der Fall. Falls Ben Probleme hat, kann er sich an seinen Betriebsrat wenden oder eine Klage beim Arbeitsgericht einreichen.

    Beispiel 3:
    Clara arbeitet als Lehrerin an einer Schule. Sie hat einen Vertrag mit einer Fünf-Tage-Woche und eine gesetzliche Anzahl von 20 Urlaubstagen pro Jahr. Sie muss jedoch ihren Urlaub in den Ferien nehmen, die vom Kultusministerium festgelegt werden. Im Sommer hat sie sechs Wochen frei und im Winter zwei Wochen, jeweils eine Woche im Frühjahr und Herbst. Sie möchte im Oktober eine Woche Urlaub nehmen, um eine Freundin im Ausland zu besuchen. Clara bittet ihren Schulleiter um Urlaub, aber er verweigert ihn und erklärt, dass Urlaub nur während der Ferienzeit gewährt wird, da ansonsten die Schulpflicht verletzt wird. Darf er das?

    Lösung: Ja, er darf das. Obwohl Clara gesetzlichen Anspruch auf mindestens vier Wochen Urlaub pro Jahr hat, was bei einer Fünf-Tage-Woche 20 Arbeitstage entspricht, gilt für Lehrpersonal eine Sonderregelung, die besagt, dass sie ihren Urlaub nur in den Schulferien antreten dürfen. Das liegt daran, dass Lehrer eine wichtige Rolle bei der Bildung und Erziehung von Schülerinnen und Schülern haben und daher an die Schulzeiten gebunden sind. Clara kann keinen individuellen Urlaub beantragen und muss sich nach den Ferienterminen richten.

Aliquoter Urlaubsanspruch in der Probezeit und bei Kündigung

Der Anspruch auf Urlaub entsteht, sobald ein Arbeitsverhältnis offiziell beginnt. Dazu gehört auch die Probezeit, in der pro Monat ein Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs geltend gemacht werden kann (aliquoter Urlaubanspruch). Nach dem Ablauf von sechs Monaten hat der Arbeitnehmer ein Anrecht auf den vollen Umfang. Der Urlaubsanspruch bleibt auch bei einer Kündigung bestehen. In einem solchen Fall muss der Arbeitgeber den Resturlaub entweder gewähren oder einen finanziellen Ausgleich anbieten. Bei weiteren Fragen zur Urlaubsregelung stehen Ihnen die Rechtsanwälte bei der telefonischen Rechtsberatung gerne zur Verfügung.

Urlaubsanspruch für Auszubildende und Schwerbehinderte

Unterschiedliche Arbeitnehmer können einen unterschiedlich hohen Anspruch auf Urlaub haben. So steht etwa Auszubildenden abhängig von ihrem Alter mehr Urlaub zu. Ist der Auszubildende unter 16 Jahren, hat er einen Anspruch auf 25 Tage. Mit steigendem Alter verringert sich der Urlaubsanspruch immer weiter bis nach Abschluss des 18. Lebensjahrs der gesetzliche Mindestanspruch gültig wird. Auch Schwerbehinderte haben einen Anspruch auf mehr Urlaub. Ihnen stehen fünf weitere Tage zur Erholung zu.

Urlaubsanspruch bei Teilzeit und Minijobs

Für Teilzeitbeschäftigte gelten die gleichen Regelungen wie für Vollzeitbeschäftigte; hierzu ein Beispiel: Ist der tarifvertragliche Urlaub auf 25 Arbeitstage bei einer fünf Tage Arbeitswoche festgelegt, und arbeitet der Teilzeitbeschäftigte an zwei Tagen pro Woche, dann beträgt die Urlaubsdauer zehn Arbeitstage, denn 25 : 5 * 2 = 10. Arbeitnehmer in Teilzeit müssen für die Dauer der ihnen zustehenden Urlaubstage von der Arbeit freigestellt werden.

Auch geringfügig Beschäftigte (Minijobber) haben Anspruch auf Urlaub. Die Urlaubsdauer berechnet sich aus der Zahl der individuellen Arbeitstage pro Woche. Beispiel: Arbeitet der Minijobber an drei Arbeitstagen pro Woche, beträgt der jährliche Urlaubsanspruch zwölf Arbeitstage, denn:  24 Tage Mindesturlaub : 6 Werktage * 3 Arbeitstage = 12 Arbeitstage Urlaubsanspruch.

Unterschiedlicher Urlaubsanspruch im selben Unternehmen

Ansonsten gilt für alle Arbeitnehmer der gesetzliche Mindestanspruch. Dieser ist ab dem Erreichen der Volljährigkeit vom Alter unabhängig. Dennoch sind firmeninterne Regelungen, die älteren Mitarbeitern etwa mehr Urlaub zugestehen, erlaubt. Lediglich bei Tarifverträgen etwa im öffentlichen Dienst dürfen keine altersbedingten Unterschiede gemacht werden. Auch ist es rechtlich einwandfrei, wenn Mitarbeiter mit demselben Tätigkeitsgebiet über unterschiedlich viele Urlaubstage verfügen. Sofern der Arbeitgeber mindestens 24 Tage gewährt, gibt es keine Einschränkung.

Wie wirkt sich die Mutterschutz-Zeit auf den Urlaubsanspruch aus?

Der Mutterschutz, der Müttern kurz vor und nach der Geburt eines Kindes zusteht, ändert nichts am Urlaubsanspruch. Die Zeit des Mutterschutzes wird als normale Arbeitszeit gewertet, wodurch sich die Anzahl der Ihnen zustehenden Urlaubstage nicht verringert. Dies gilt sowohl für die Zeit, in der Mütter wegen eines Beschäftigungsverbotes nicht arbeiten gehen dürfen als auch für die Mutterschutzfristen. Rechtliche Grundlage hierfür ist Paragraph 24 des Mutterschutzgesetz (MuSchG).

Kurzarbeit und Urlaubsanspruch

Auch Angestellte in Kurzarbeit haben einen Urlaubsanspruch. Wie hoch dieser ausfällt und ob die Urlaubstage aufgrund von konjunkturbedingter Kurzarbeit gekürzt werden dürfen, ist derzeit noch unklar. Der europäische Gerichtshof urteilte in einigen Fällen zugunsten der Arbeitgeber und entschied, dass dieser den Urlaub bei Kurzarbeit streichen bzw. reduzieren darf. Dem deutschen Bundesurlaubsgesetz kann dies jedoch nicht entnommen werden.

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Urlaubsanspruch bei Arbeitsplatzwechsel

Der Arbeitgeber ist bei einem Ausscheiden des Arbeitnehmers verpflichtet, diesem eine Bescheinigung über den bereits gewährten oder abgegoltenen Urlaub des Kalenderjahres zu erteilen. Hintergrund ist, dass der Arbeitnehmer bei einem Arbeitsplatzwechsel bei jedem einzelnen Arbeitgeber mehr Urlaubsansprüche erwerben könnte als ihm gesetzlich zustehen. Dies dient der Verhinderung von Doppelansprüchen seitens des Arbeitnehmers (siehe dazu § 6 BUrlG).

Übertragung des Urlaubsanspruchs ins Folgejahr

Der Arbeitnehmer muss den Urlaubsanspruch nach dem Gesetz grundsätzlich während des Urlaubsjahrs oder des Übertragungszeitraums, also bis zum 31. März des Folgejahres, geltend machen.

Eine Übertragung bis zum 31.03. des Folgejahres ist bei dringenden betrieblichen oder in der Person des Arbeitnehmers liegenden Gründen möglich. Ansonsten verfällt der nicht rechtzeitig genommene Urlaub. Wenn Arbeitnehmer erst in der zweiten Jahreshälfte in das Unternehmen eingetreten sind und aus diesem Grund noch keinen vollen Urlaubsanspruch erworben haben, so ist eine Übertragung dieses Alturlaubs auf das gesamte nächste Urlaubsjahr zulässig.

Urlaubsabgeltung

Grundsätzlich soll Urlaub in Form von freier Zeit genutzt werden. In bestimmten Ausnahmefällen, die gesetzlich geregelt sind, gibt es einen Anspruch auf Abgeltung des Urlaubs. Dieser Abgeltungsanspruch erfolgt in Form einer Geldzahlung anstelle der Freizeitgewährung. Für den Fall, dass der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden kann, ist eine Abgeltung vorgesehen (§ 7 Abs. 4 BUrlG).

Urlaubsabgeltungsansprüche sind vererblich

Der Europäische Gerichtshof hat 2014 entschieden, dass der Urlaubsabgeltungsanspruch bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Tod des Arbeitnehmers vererbt werden kann. Das Bundesarbeitsgericht wird seine Rechtsprechung zur Vererblichkeit des Abgeltungsanspruchs, welche bisher gegenteilig war, daher anpassen.

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