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Ratgeber 27.11.2023 Christian Schebitz

Was ist Urlaub? (gem. BUrlG)

Urlaub ist die Zeit, in der Arbeitnehmer von ihrer Arbeitspflicht befreit sind und sich erholen können. Doch wie viel Urlaub steht einem Arbeitnehmer zu? Was passiert, wenn der Arbeitgeber den Urlaub nicht gewährt oder ablehnt? Und was ist, wenn man während des Urlaubs krank wird oder einen Unfall hat? In diesem Blogbeitrag möchten wir Ihnen einige Fragen rund um das Thema Urlaub beantworten und Ihnen Tipps geben, wie Sie Ihre Rechte durchsetzen können.

Wie viel Urlaub steht mir zu?

Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt vier Wochen pro Jahr (nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)), bei einer Fünf-Tage-Woche also 20 Werktage. Dieser Anspruch kann jedoch durch Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag erhöht werden. Der Urlaubsanspruch entsteht mit Beginn des Arbeitsverhältnisses, kann aber erst nach sechs Monaten in voller Höhe geltend gemacht werden. Der Urlaub muss grundsätzlich im laufenden Kalenderjahr genommen werden, kann aber aus dringenden betrieblichen oder persönlichen Gründen auf das Folgejahr übertragen werden. Der Übertragungszeitraum endet jedoch spätestens am 31. März des Folgejahres.

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Wie beantrage ich Urlaub?

Er muss vom Arbeitnehmer rechtzeitig schriftlich beim Arbeitgeber beantragt werden. Der Arbeitgeber muss den Urlaubswunsch berücksichtigen, kann ihn aber aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen. Zum Beispiel, wenn der Betrieb durch den Urlaub des Arbeitnehmers erheblich beeinträchtigt würde oder wenn andere Arbeitnehmer einen vorrangigen Urlaubsanspruch haben. Der Arbeitgeber muss den Urlaub schriftlich genehmigen oder ablehnen. Er darf den Urlaub nicht eigenmächtig festlegen oder ändern.

Was passiert, wenn ich während des Urlaubs krank werde?

Wenn Sie während des Urlaubs krank werden, müssen Sie Ihren Arbeitgeber unverzüglich darüber informieren und ein ärztliches Attest vorlegen. Die Krankheitstage werden dann nicht auf den Urlaub angerechnet, sondern als Arbeitsunfähigkeit behandelt. Sie haben dann Anspruch auf Nachgewährung des Urlaubs zu einem späteren Zeitpunkt.

Was passiert, wenn ich im Urlaub einen Unfall habe?

Wenn Sie im Urlaub einen Unfall haben, der auf ein Verschulden des Reiseveranstalters oder eines Dritten zurückzuführen ist, können Sie Schadensersatz und Schmerzensgeld verlangen. Allerdings müssen Sie den Unfallhergang und Ihre Verletzungen nachweisen können. Außerdem müssen Sie den Reiseveranstalter oder den Dritten innerhalb einer bestimmten Frist über den Unfall informieren und Ihre Ansprüche geltend machen.

Wie finde ich einen Rechtsanwalt für mein Urlaubsproblem?

Wenn Sie einen Anwalt für Ihr Urlaubsproblem suchen, sollten Sie sich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden. Dieser verfügt über die notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen, um Sie kompetent beraten und vertreten zu können. Geben Sie einfach Ihre Postleitzahl und das Rechtsgebiet “Arbeitsrecht” ein und Sie erhalten eine Liste qualifizierter Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte.


Jedem Arbeitnehmer steht eine gewisse Zahl von Urlaubstagen zu. Je nach Anlass gibt es unterschiedliche Formen wie den Erholungsurlaub, Bildungsurlaub, Erziehungsurlaub, Pflegeurlaub, Resturlaub, Mindesturlaub, Urlaubsabgeltung oder Sonderurlaub. Die gesetzliche Grundlage bildet dafür das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Zusätzlich kann der Arbeitgeber Betriebsferien festlegen. Diese müssen jedoch mit dem Betriebsrat abgesprochen werden oder betriebliche Gründe haben.

In der Hotline zum Arbeitsrecht können Sie Fragen dazu sofort telefonisch mit einem Rechtsanwalt klären

Was ist Erholungsurlaub?

Am häufigsten kommt der Erholungsurlaub vor. Er soll es dem Arbeitnehmer ermöglichen, sich zu erholen und mit neuer Energie an den Arbeitsplatz zurückzukehren. Der Bildungsurlaub dient hingegen der Weiterbildung des Arbeitnehmers, der etwa für eine Schulung eine Weile dem Arbeitsplatz fernbleiben darf. Zusätzlich besteht auch die Möglichkeit, unbezahlten Sonderurlaub zu nehmen und das Arbeitsverhältnis solange pausieren zu lassen.

Wann besteht ein Anspruch auf Urlaub?

Der Anspruch auf Urlaub entsteht bei einer betrieblichen Tätigkeit, die länger als sechs Monaten andauert. Der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch (gem. BUrlG) beträgt 24 Tage bei einer 6-Tage-Woche. In den meisten Fällen gewähren Arbeitgeber zur Erholung der Arbeitnehmer jedoch mehr Urlaubstage. Der Urlaubsanspruch bezieht sich nur auf Werktage. Sonn- und Feiertage zählen nicht zu den Urlaubstagen. Der Urlaub muss in zusammenhängender Form gewährt werden. Ist das nicht möglich, stehen dem Arbeitnehmer mindestens 12 aufeinanderfolgende Werktage zu. Äußern Sie Ihre Urlaubswünsche also rechtzeitig.

Wo reiche ich den Urlaubsantrag ein?

Urlaub muss vom Arbeitgeber genehmigt werden. Zu diesem Zweck wird in der Regel ein Urlaubsantrag mit dem Wunschtermin des Arbeitnehmers eingereicht. Es ist sinnvoll, diesen so früh wie möglich einzureichen, um eine bessere Planung zu ermöglichen. Wurde der Urlaub in einem Kalenderjahr nicht vollständig aufgebraucht, verfällt er, wenn der Arbeitnehmer keine wichtigen Gründe anführen kann. Nach der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses bleibt der Urlaubsanspruch hingegen erhalten, sodass der Arbeitgeber auch nach einer fristlosen Kündigung verpflichtet ist, die ausstehenden Urlaubstage zu auszuzahlen.

Wie hoch ist das Urlaubsentgelt?

Arbeitnehmer erhalten während dem Urlaub ein sogenanntes Urlaubsentgelt. Dieses entspricht der Höhe des durchschnittlichen Arbeitsverdienstes der letzten dreizehn Wochen vor Urlaubsbeginn. Zusätzlich kann der Arbeitgeber entscheiden, ob er Urlaubsgeld gewährt. Der Anspruch wird in den meisten Fällen im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag festgelegt. Lassen Sie Ihren Vertrag hier von einem Rechtsanwalt überprüfen.

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