Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Ratgeber 30.09.2023 rechtsanwalt.com

Arbeitsvertrag – was wichtig ist,

Ein Arbeitsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer, die die Rechte und Pflichten beider Parteien regelt. Ein Arbeitsvertrag kann schriftlich oder mündlich abgeschlossen werden, muss aber bestimmte Mindestinhalte enthalten, wie z. B. Art der Tätigkeit, Arbeitszeit, Gehalt, Urlaubsanspruch und Kündigungsfristen. Darüber hinaus kann ein Arbeitsvertrag weitere Regelungen enthalten, die für das Arbeitsverhältnis wichtig sind, wie z.B. Probezeit, Verschwiegenheitspflicht, Wettbewerbsverbot oder betriebliche Altersvorsorge.

In diesem Blogbeitrag möchten wir Ihnen einige Fragen beantworten, die Sie sich vielleicht stellen, wenn Sie einen Arbeitsvertrag abschließen oder ändern möchten. Außerdem geben wir Ihnen konkrete Tipps, wie Sie Ihre Rechte und Interessen als Arbeitnehmer wahren können.

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Arbeitsvertrag – was wichtig ist, erhalten

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Was muss ich vor Abschluss eines Arbeitsvertrags beachten?

Bevor Sie einen Arbeitsvertrag unterschreiben, sollten Sie ihn sorgfältig durchlesen und prüfen, ob er alle wichtigen Punkte enthält und für Sie fair und angemessen ist. Wenn Sie etwas nicht verstehen oder Zweifel haben, sollten Sie sich von einem auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt beraten lassen. Sie haben das Recht, den Vertrag mit nach Hause zu nehmen oder eine Kopie zu erhalten, bevor Sie ihn unterschreiben. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen oder zu einer übereilten Entscheidung drängen.

Kann ich einen Arbeitsvertrag nachträglich ändern?

Ein Arbeitsvertrag kann nur mit Zustimmung beider Parteien geändert werden. Das bedeutet, dass Ihr Arbeitgeber Ihre Arbeitsbedingungen nicht einseitig verschlechtern kann, indem er z. B. Ihr Gehalt kürzt, Ihre Arbeitszeit verlängert oder Ihren Urlaub verkürzt. Wenn Ihr Arbeitgeber eine solche Änderung vornehmen will, muss er Ihnen ein neues Vertragsangebot machen, das Sie annehmen müssen. Wenn Sie nicht einverstanden sind, können Sie weiterhin den alten Vertrag verlangen oder das Arbeitsverhältnis kündigen.

Was passiert, wenn mein Arbeitsvertrag befristet ist?

Ein befristeter Arbeitsvertrag endet automatisch mit Ablauf der vereinbarten Zeit oder mit Erreichen eines bestimmten Zwecks. Eine Kündigung ist in der Regel nicht erforderlich, es sei denn, der Vertrag sieht dies ausdrücklich vor. Ein befristeter Arbeitsvertrag kann nur unter bestimmten Voraussetzungen abgeschlossen werden, z.B. bei Vorliegen eines sachlichen Grundes oder wenn die Befristung in einem Tarifvertrag geregelt ist. Eine Befristung darf nicht willkürlich erfolgen oder dazu dienen, den Arbeitnehmer dauerhaft in einer unsicheren Situation zu halten.

Wie kann ich meinen Arbeitsvertrag kündigen?

Wenn Sie Ihren Arbeitsvertrag kündigen möchten, müssen Sie die gesetzlichen oder vertraglichen Kündigungsfristen einhalten. Diese können je nach Dauer des Arbeitsverhältnisses unterschiedlich sein, betragen aber mindestens vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und dem Arbeitgeber zugehen. Sie müssen keinen Grund für die Kündigung angeben, es sei denn, der Vertrag sieht dies vor. Wenn Sie eine neue Stelle antreten möchten, sollten Sie darauf achten, dass Ihr neuer Vertrag erst nach Ablauf des alten beginnt.

Was kann ich tun, wenn mein Arbeitgeber meinen Arbeitsvertrag kündigt?

Wenn Ihr Arbeitgeber Ihren Arbeitsvertrag kündigt, sollten Sie prüfen, ob die Kündigung rechtmäßig ist und ob Sie sich dagegen wehren können. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und einen Grund enthalten. Der Grund muss sozial gerechtfertigt sein, d.h. er muss betriebs-, personen- oder verhaltensbedingt sein. Wenn Sie der Meinung sind, dass die Kündigung ungerechtfertigt ist oder gegen das Kündigungsschutzgesetz verstößt, können Sie innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erheben. Wenn Sie die Klage gewinnen, können Sie Ihren Arbeitsplatz behalten oder eine Abfindung erhalten.

Beispiele für die Anwendung des Gesetzes:

  • Ein Arbeitnehmer erhält eine Kündigung, weil er wiederholt zu spät zur Arbeit gekommen ist. Er kann die Kündigung anfechten, wenn er nachweisen kann, dass er einen wichtigen Grund für sein Zuspätkommen hatte, z. B. einen Verkehrsunfall oder eine Krankheit.
  • Einer Arbeitnehmerin wird gekündigt, weil ihr Arbeitgeber Personal abbauen muss. Sie kann die Kündigung anfechten, wenn sie nachweisen kann, dass der Arbeitgeber soziale Auswahlkriterien nicht beachtet hat, z.B. Dauer der Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltspflichten oder Schwerbehinderung.
  • Einem Arbeitnehmer wird gekündigt, weil er einen Kunden beleidigt hat. Er kann die Kündigung anfechten, wenn er nachweisen kann, dass er sich nur in Notwehr oder versehentlich geäußert hat oder dass der Kunde ihn zuerst provoziert hat.

Nützliche Details:

  • Wenn Sie einen Arbeitsvertrag abschließen oder ändern wollen, sollten Sie darauf achten, dass alle Vereinbarungen schriftlich festgehalten werden. Mündliche Zusagen sind schwer zu beweisen und können zu Streitigkeiten führen.
  • Wenn Sie einen Arbeitsvertrag kündigen möchten, sollten Sie darauf achten, dass Sie eine schriftliche Kündigungsbestätigung von Ihrem Arbeitgeber erhalten. Diese kann Ihnen als Nachweis dienen und Ihnen helfen, Ihre Ansprüche geltend zu machen.
  • Wenn Sie Ihr Arbeitsverhältnis beenden wollen, sollten Sie sich rechtzeitig bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden. Dies ist Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld und kann Ihnen helfen, eine neue Stelle zu finden.

Konkrete Anweisungen:

  • Wenn Sie einen Arbeitsvertrag unterschreiben wollen, lesen Sie ihn sorgfältig durch und lassen Sie sich gegebenenfalls beraten. Unterschreiben Sie nur, wenn Sie mit allen Punkten einverstanden sind.
  • Wenn Sie einen Arbeitsvertrag ändern wollen, verhandeln Sie mit Ihrem Arbeitgeber und lassen Sie sich alle Änderungen schriftlich bestätigen. Lehnen Sie unfaire oder unzulässige Änderungen ab.
  • Wenn Sie einen Arbeitsvertrag kündigen wollen, beachten Sie die Kündigungsfristen und -formen und schicken Sie die Kündigung per Einschreiben oder persönlich. Bewahren Sie eine Kopie des Kündigungsschreibens auf.
  • Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, prüfen Sie diese auf Rechtmäßigkeit und Fristeinhaltung und klagen Sie gegebenenfalls vor dem Arbeitsgericht. Suchen Sie sich rechtzeitig eine neue Stelle oder melden Sie sich arbeitslos.

Braucht man einen Arbeitsvertrag?

Der Arbeitsvertrag dient als zentrale Grundlage für das Arbeitsverhältnis zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber. Die Regelungen im Arbeitsrecht sind im Bürgerlichen Gesetzbuch §§ 611 ff. (BGB) gesetzlich verankert. Dort werden sowohl die Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers als auch die für den Arbeitgeber festgehalten. Man unterscheidet zwischen einem unbefristeten Arbeitsvertrag und einem befristeten Arbeitsvertrag. Letzterer endet nach einer bestimmten Zeit oder wenn ein im Voraus festgesetztes Ziel erreicht wurde auch ohne eine gesonderte Kündigung.

Inhalt

Im Arbeitsvertrag werden Inhalt und Umfang der Arbeit sowie Arbeitszeit (Arbeitsleistung) und Arbeitsort geregelt. Dazu gehören unter anderem Bereiche wie die Dauer der Probezeit, die Kündigungsfrist, der Urlaubsanspruch (Mindesturlaub, Urlaub, Urlaubstage) oder auch die Höhe des Gehalts (Mindestlohn, Bruttomonatsvergütung bzw. Vergütung). Neben den Hauptpflichten (entgeltliche Arbeit) sind auch eine Vielzahl von Nebenpflichten des Jobs enthalten. Dazu gehören im Arbeitsrecht beispielsweise die Treuepflicht (Arbeitnehmer) und die Fürsorgepflicht (Arbeitgeber).

Außerdem können Klauseln etwa zur Dauer von Betriebsferien oder einer Befristung enthalten sein. Da das Dokument als Dienstvertrag gilt, handelt es sich gleichzeitig um einen schuldrechtlichen, gegenseitigen Austauschvertrag über das Arbeitsverhältnis. Außerdem bildet er die Basis für das Recht des Arbeitgebers, seinem Mitarbeiter Weisungen zu erteilen (Direktionsrecht). Auch zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Kündigung) können Hinweise in das Dokument aufgenommen werden. Grundsätzlich sollte alles, was mündlich vereinbart wurde auch schriftlich im Arbeitsvertrag fixiert werden, um später einen Nachweis erbringen zu können.

Form

Arbeitsverträge sind in der Regel formfrei. Durch das sogenannte Nachweisgesetz (NachwG) ist der Arbeitgeber allerdings dazu verpflichtet, zumindest die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich zusammenzufassen und sie dem Arbeitnehmer innerhalb eines Monats auszuhändigen. Dazu gehören unter anderem Name und Anschrift von Arbeitnehmer und Arbeitgeber, der Zeitpunkt, an dem das Arbeitsverhältnis beginnt, oder auch die vereinbarte Arbeitszeit. Das gilt auch für einen Minijob oder einen Teilzeitjob. Dieser Nachweis darf nicht elektronisch erfolgen. Auch eine Veränderung der Vertragsbedingungen muss nach §3 NachwG innerhalb eines Monats mitgeteilt werden.

Sonderformen

Da inzwischen eine Vielzahl von unterschiedlichen Beschäftigungsverhältnissen mit verschiedenen Regelungen existiert, gibt es dementsprechend auch viele unterschiedliche Varianten des Arbeitsvertrags.

So bezeichnet der Berufsausbildungsvertrag beispielsweise die Vereinbarung zwischen dem Ausbildendem und dem Auszubildendem (AZUBI). Er ist an die Vorgaben des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) gebunden, kann darüber hinaus jedoch durch individuelle Regelungen (z.B. Beginn und Dauer der Ausbildung) erweitert werden. Ist der Auszubildende noch minderjährig, wird für den Vertragsabschluss die Zustimmung seiner Erziehungsberechtigten benötigt.

Bei dem drittfinanzierten Arbeitsvertrag hingegen übernimmt der Arbeitgeber zwar die vollen Pflichten des Arbeitnehmers, trägt jedoch nicht die finanzielle Belastung. Dabei handelt es sich oftmals um einen befristeten Arbeitsvertrag im Hochschul- oder Forschungsbereich.

Rechtsberatung zum Arbeitsvertrag

Lassen Sie Ihren Arbeitsvertrag vor Unterschrift stets von einem Anwalt prüfen, damit sie nicht übervorteilt werden. Schon ein Anruf in der Deutschen Rechtsanwaltshotline kann dabei Sicherheit bringen. Zur Anwaltshotline Arbeitsrecht.
Sicherer ist es den Vertrag auch schriftlich prüfen zu lassen. Dazu können Sie den Vertrag hochladen und ein Anwalt für Arbeitsrecht prüft ihn. Zur schriftlichen Rechtsberatung.

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