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Rechtsnews 26.04.2024 Christian Schebitz

Ist Sharen von Netflix/Spotify mit gamsgo verboten?

Viele Menschen nutzen Streaming-Dienste wie Netflix oder Spotify, um Filme, Serien oder Musik zu genießen. Doch die monatlichen Kosten können sich schnell summieren, vor allem wenn man mehrere Abonnements hat. Deshalb greifen manche Nutzer auf Sharing-Plattformen wie gamsgo zurück, die es ermöglichen, den Zugang zu den Diensten mit anderen zu teilen und so Geld zu sparen. Aber ist das überhaupt legal? Welche Risiken birgt das Teilen von Diensten? Und was kann man tun, wenn man abgemahnt wird? In diesem Artikel klären wir diese Fragen und geben Tipps zum Umgang mit dem Thema.

Das Teilen von Konten bei Streaming-Diensten wie Netflix oder Spotify ist in Deutschland theoretisch legal, aber es ist wichtig, die Nutzungsbedingungen (AGB) der jeweiligen Plattform zu beachten. Einige Plattformen wie Netflix erlauben das Teilen nur von Konten mit Familienmitgliedern, die im selben Haushalt leben, während andere, wie Spotify, dies nicht erlauben.

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Aber es ist wichtig, sich der Risiken bewusst zu sein. Diese Plattformen können dazu genutzt werden, gestohlene oder betrügerisch erlangte Accounts zu verkaufen. Wenn Sie einen Account von einer Sharing-Plattform kaufen, besteht die Gefahr, dass Sie den Zugang zu dem Account verlieren oder dass Ihr Geld gestohlen wird.

Was ist eine Sharing-Plattform wie gamsgo?

Eine Sharing-Plattform ist eine Website oder App, die es Nutzern ermöglicht, ihre Zugangsdaten zu Streaming-Diensten mit anderen Nutzern zu teilen oder zu tauschen. Dabei kann es sich um Freunde, Bekannte oder Fremde handeln. Die Plattform vermittelt die Kontakte und übernimmt die Zahlungsabwicklung. Die Nutzer zahlen einen geringeren Betrag als den regulären Abonnementpreis und erhalten dafür Zugang zum gewünschten Dienst.

Ist gamsgo Service Sharing legal?

Grundsätzlich gilt: Wer einen Streaming-Dienst abonniert, geht einen Vertrag mit dem Anbieter ein. Dieser Vertrag enthält in der Regel Nutzungsbedingungen, die festlegen, wie der Dienst genutzt werden darf. Diese Nutzungsbedingungen können je nach Anbieter variieren, verbieten aber in der Regel das Teilen oder Weitergeben des Zugangs an Dritte. Dies bedeutet, dass das Teilen von Diensten gegen die vertraglichen Vereinbarungen verstößt und somit eine Vertragsverletzung darstellt.

Die Frage ist nun, ob diese Vertragsverletzung auch eine Urheberrechtsverletzung darstellt. Das Urheberrecht schützt die Werke der Künstler und Produzenten, die auf den Streaming-Diensten angeboten werden.

Um diese Werke nutzen zu dürfen, müssen die Anbieter Lizenzen erwerben, die ihnen das Recht einräumen, die Werke an ihre Kunden weiterzugeben. Diese Lizenzen sind jedoch räumlich und zeitlich begrenzt und gelten nur für die vereinbarte Nutzung. Wenn nun ein Kunde seinen Zugang an Dritte weitergibt, kann er gegen die Lizenzbedingungen verstoßen und damit die Urheberrechte der Rechteinhaber verletzen.

Dies ist jedoch nicht ganz klar, da es davon abhängt, wie die gemeinsame Nutzung von Diensten technisch durchgeführt wird. Wenn der Kunde seinen Zugang mit Hilfe von gamsgo nur an eine Person weitergibt und diese Person den Dienst nur auf einem Gerät nutzt, könnte argumentiert werden, dass dies keine zusätzliche Nutzung darstellt, sondern lediglich eine andere Person den Dienst anstelle des Kunden nutzt. Wenn der Kunde jedoch seinen Zugang an mehrere Personen weitergibt oder diese den Dienst auf mehreren Geräten gleichzeitig nutzen, könnte man davon ausgehen, dass dies eine zusätzliche Nutzung darstellt, die nicht von der Lizenz gedeckt ist.

Welche Risiken birgt die Weitergabe von Diensten wie gamsgo?

Das Sharing von Diensten birgt für die Nutzer einige Risiken.

  • Zum einen besteht die Gefahr, dass der Anbieter des Streaming-Dienstes den Vertrag kündigt oder sperrt, wenn er das Sharing bemerkt. Dies kann z.B. durch technische Maßnahmen wie IP-Adressenüberprüfung oder Geräteerkennung geschehen.
  • Auf der anderen Seite riskieren sie, eine Abmahnung von den Rechteinhabern zu erhalten, wenn diese das Sharing als Urheberrechtsverletzung ansehen. Eine Abmahnung ist ein außergerichtliches Schreiben, in dem der Abmahnende den Abgemahnten auffordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben und Schadensersatz zu zahlen. Die Höhe des Schadensersatzes ist von Fall zu Fall verschieden, beträgt aber in der Regel mehrere hundert bis tausend Euro.
  • Zudem haben wir festgestellt, dass der Service von gamsgo nur sehr unzuverlässig funktioniert. Alle unsere Testaccounts haben schon nach ein bis zwei Wochen nicht mehr funktioniert.
  • gamsgo hat uns nur unter massivem Druck das Geld zurückerstattet. Man wollte uns immer wieder weismachen, es würde doch funktionieren und wir sollten es noch mal probieren. Aber dem war nicht so.

Was kann ich tun, wenn ich eine Abmahnung wg. sharing auf gamsgo erhalten habe?

Wenn Sie eine Abmahnung wegen Filesharing erhalten, sollten Sie zunächst Ruhe bewahren und nicht vorschnell reagieren. Es ist wichtig, die Abmahnung genau zu prüfen und festzustellen, ob sie berechtigt ist oder nicht. Dabei sollten folgende Punkte beachtet werden:

  • Ist der Abmahnende tatsächlich der Rechteinhaber oder dessen Vertreter?
  • Ist die Abmahnung formell korrekt und enthält sie alle erforderlichen Angaben?
  • Ist der Vorwurf der Urheberrechtsverletzung nachvollziehbar und begründet?
  • Ist die geforderte Unterlassungserklärung angemessen und nicht zu weit gefasst?
  • Ist der geforderte Schadensersatz angemessen und nachvollziehbar?

Wer Zweifel an der Berechtigung der Abmahnung hat oder sich nicht sicher ist, wie er darauf reagieren soll, sollte sich an einen auf Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann die Abmahnung prüfen und gegebenenfalls eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben oder die Abmahnung zurückweisen. Darüber hinaus kann er den Nutzer über seine Rechte und Pflichten aufklären und ihn bei einer eventuellen gerichtlichen Auseinandersetzung vertreten.

Fazit

Das Teilen von Diensten wie Netflix oder Spotify über Sharing-Plattformen wie gamsgo ist rechtlich nicht eindeutig. Es kann sowohl eine Vertragsverletzung als auch eine Urheberrechtsverletzung darstellen, je nachdem, wie der Streaming-Dienst genutzt wird. Nutzer sollten sich daher bewusst sein, dass sie ein Risiko eingehen, das zu einer Kündigung, Sperrung oder Abmahnung führen kann. Wenn sie eine Abmahnung erhalten, sollten sie diese nicht ignorieren, sondern sich an einen Anwalt wenden.

Es gibt einige Dinge, die Sie tun können, um dieses Risiko zu verringern:

  • Vergewissern Sie sich, dass Sie die Nutzungsbedingungen der Plattform verstehen.
  • Buchen Sie nur Konten von seriösen Anbietern.
  • Verwenden Sie ein starkes Passwort für Ihr Konto.
  • Ändern Sie Ihr Passwort regelmäßig.

Bei welchen co-sharing Plattformen sollten sie aufpassen?

Da gamsgo ohnehin nur kurzfristig und unzuverlässig funktioniert empfehlen wir die Finger davon zu lassen! Die anderen co-sharing Plattformen haben wir erst gar nicht getestet.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob das Teilen von Accounts legal ist, wenden Sie sich an einen Anwalt für Vertragsrecht.

Bitte beachten Sie, dass dies nur allgemeine Informationen sind und keine Rechtsberatung darstellen.

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