Rechtsnews 20.03.2014 Christian Schebitz

Streit um Glaskubus auf Drachenfels findet ein Ende

Die Umweltorganisation BUND, der Rhein-Sieg-Kreis sowie die Wirtschaftsförderungsgesellschaft der Stadt Königswinter, die Eigentümerin des Drachenfelsrestaurants ist, standen vor dem Oberverwaltungsgericht, das sie nun dazu anregen konnte, eine gemeinsame Lösung zu finden, um den Streit beizulegen. Es ging um die Glasfassade des Drachenfelsrestaurants.

Stört Glasbau Naturschutzgebiet? 

Der Drachenfels hat jedes Jahr ca. 450.000 Besucher. Es ist ein touristisches Ziel und das in überregionaler Hinsicht. Das Drachenfelsplateau liegt nämlich in einem besonders schützenswerten Fauna-Flora-Habitat-Gebiet; dem sogenannten „Siebengebirge“. Es ist also ein Naturschutzgebiet, das auch Vogelarten schützt. Nach europäischen Recht ist das so geregelt. Das Plateau wurde schließlich umgestaltet. Eine langwierige Planung ging dem voraus. Ein Glaskubus wurde errichtet, um das Gebäude, das aus den dreißiger Jahren ist, zu erweitern.

Die Verglasung und auch das Konzept rund um das Licht regten allerdings den BUND dazu an, Bedenken zu äußern. Die Befürchtung: erhöhter Vogelschlag. Das Verwaltungsgericht Köln gab der Klage statt, weswegen aber Rhein-Sieg-Kreis sowie die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Einwände hatten. Sollte die Befreiung von der Naturschutzordnung nun gelten oder nicht?

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Einigung erreicht

Jetzt wurde eine Einigung in der Sache erreicht: „Die zunächst nur als Zwischenlösung gedachten 2 mm breiten schwarzen horizontalen Linien auf dem Glas sollen nun auf Dauer beibehalten werden, um Vogelschlag zu vermeiden. Ein teurer Austausch des Glases ist damit entbehrlich.“ Das Lichtkonzept darf zudem künftig „nicht zum Nachteil des Vogelschutzes“ geändert werden.

  • Quelle: Pressemitteilung des Oberverwaltungsgericht Nordrheinwestfalen vom 10. Januar 2014, Az.: 8 A 2063/12

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