Es gibt ein neues Urteil zu den sogenannten Riester-Rentenverträgen des Oberlandesgerichts Stuttgart.
Allgemeine Versicherungsbedingungen nicht transparent genug?
Konkret ging es um die Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Da heißt es, dass Versicherungsnehmer an Kostenüberschüssen zu beteiligen sind sowie dass eine Kostenüberschussbeteiligung erst beim Garantiekapital oder Mindestwert in Höhe von 40.000,00 € ausgezahlt wird. Die Kläger finden diese Regelungen nicht transparent; auch da die schwierige Materie voll von komplexen Erläuterungen ist.
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Oberlandesgericht Stuttgart urteilt zu Riester-Rentenverträgen erhalten
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OLG bestätigt Verbot bestimmter Klauseln
Das Oberlandesgericht hat das Verbot einer Verwendung der Klauseln bestätigt. Tatsächlich sind die verwendeten Versicherungsbedingungen „nicht ausreichend transparent“. Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen erwecken beim Versicherungsnehmer den Eindruck, dass er eine Beteiligung an Kostenüberschüssen haben wird. Dabei wird nicht genügend deutlich gemacht, dass Vertragskategorien von der Kostenüberschussbeteiligung ganz ausgeschlossen sind.
Der durchschnittliche Versicherungsnehmer sieht sich als teilhabend am Wirtschaftsergebnis der Versicherung. Das OLG betont: „Eine solche Erwartung bestehe schon allgemein, da ansonsten ein Sparvertrag mit festen Zinsen gewählt werden könnte.“ Mit anderen Worten sind „Kleinsparer“ höchstwahrscheinlich von der Kostenüberschussbeteiligung ausgeschlossen.
- Quelle: Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 23. Januar 2014, Az.: 2 U 57/13
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