Der Humanistische Verband NRW strebt es an, dass es einen Weltanschauungsunterricht im Schulfach „Humanistische Lebenskunde“ geben soll. Dieser betrifft öffentliche Schulen in NRW. Das Oberverwaltungsgericht entschied, dass es diesen „vorerst nicht“ geben wird.
Vorhaben scheitert an Grundsatz
Gescheitert ist das Vorhaben an einem bestimmten Grundsatz. Dieser besagt, dass die Einführung eines Unterrichtsfaches an die Zahl seiner Mitglieder gebunden ist. Ein solches Fach muss geplant und organisiert werden und bedeutet zudem Kostenaufwand für den Staat.
Das Oberverwaltungsgericht erklärte, dass es nicht tragfähig sei, „nicht religionsmündige Kinder von Verbandsmitgliedern“ ohne ausdrückliche Entscheidung von deren Eltern „zu Adressaten weltanschaulicher Bildung und Erziehung zu machen“.
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- Quelle: Pressemitteilung des Oberverwaltungsgericht Nordrheinwestfalen vom 14. Januar 2014, Az.: 19 A 496/11
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