Der VGH Baden-Württemberg bestätigte die Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen. YouTube-Video über Gewaltverherrlichung Der türkische Staatsangehörige hatte über seinen Onlineaccount bei YouTube Videos eingestellt, die den Terrorismus und den gewaltsamen Dschihad unterstützen. Daraufhin hatte im das Regierungspräsidium Freiburg eine sofort vollziehbare Ausweisung aus Deutschland ausgesprochen. Anträge gegen die Ausweisung bleiben erfolglos Der Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz blieb vor dem Verwaltungsgericht Freiburg erfolglos. Der VGH bestätigte das Urteil und wies den Antrag ab. Das Verhalten des türkischen Staatsangehörigen sei eine „tatsächliche und hinreichend schwere gegenwärtige Gefahr für das Grundinteresse der Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland.“ Um dieses Interesse zu wahren, sei die Ausweisung erforderlich gewesen. Aufschiebungsschutz könne ihm nicht gewährt werden. Es bestehe ein besonderes öffentliches Interesse an dem sofortigen Vollzug der Ausweisung. Die Klage bleibe mit überwiegender Wahrscheinlichkeit erfolglos. Quelle:
- Pressemitteilung des Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg vom 16.11.2012.
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