Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entließ einen Grundstücksbesitzer aus der Mitgliedschaftspflicht einer Jagdgenossenschaft. Mitgliedschaftspflicht für Jagdgrundstücksbesitzer Der Antragsteller ist Eigentümer eines Grundstücks im Bezirk eines gemeinschaftlichen Jagdgebiets. Nach dem Bundesjagdgesetz besteht die Pflicht der Grundstückseigentümer im Jagdbezirk eine Jagdgenossenschaft zu bilden. Diese ist für die Organisation der Jagdausübung in diesem Bezirk zuständig. Der Antragsteller lehnt aus ethischen Gründen die Jagd ab und beantragte vor dem Verwaltungsgericht Würzburg im Rahmen eines einstweiligen Rechtsschutzes die Befreiung von der Zwangsmitgliedschaft und die Einschränkung der Jagd auf seinem Grundstück. Das Gericht wies den Antrag zurück. Mitgliedschaftspflicht verstößt gegen EMRK Der BayVGH lies den Antrag zu und gewährte dem Antragsteller vorübergehend Rechtsschutz. Er folgt damit der Auffassung des EGMR. Dieser sieht in einer solchen Zwangsmitgliedschaft eine unverhältnismäßige Belastung. Der VGH stellte nun fest, dass die Zwangsmitgliedschaft in der Jagdgenossenschaft wahrscheinlcih gegen das Grundgesetz und die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt. Die Vorschriften des Jagdgesetzes seien daher vorerst nicht anzuwenden. Quelle:
- Pressemitteilung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 5.02.2013.
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Befreiung aus Jagdgenossenschaft aus ethischen Gründen erhalten
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