Fehlverhalten eines Betriebsrates
In diesem Fall ging es um ein Betriebsratsmitglied, das auf das elektronische Personalinformationssystem zugegriffen hatte. Seit 1998 ist er als Krankenpfleger in einem Unfallkrankenhaus angestellt. Seit 2001 ist er auch Betriebsratsmitglied und außerdem seit 2005 freigestellter stellvertretender Betriebsratsvorsitzender beziehungsweise Betriebsratsvorsitzender.