Der Umweltverband BUND hatte gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Block 9 des Großkraftwerks Mannheim geklagt. Von der Vorinstanz war die Klage bereits abgewiesen worden. Das BverwG hatte zu urteilen, ob die Vorinstanz richtig entschieden hat.
Erweiterung eines Steinkohlekraftwerks in Mannheim
Es ging um ein Steinkohlekraftwerk in Mannheim am Rheinufer. Dieses soll erweitert werden. Allerdings besteht kein Bebauungsplan für das Kraftwerksgelände. Im Genehmigungsbescheid wird davon ausgegangen, dass die Luftreinhaltungsanforderungen zugunsten der Bevölkerung eingehalten werden. Nach Urteil der Vorinstanz, die die Klage abgewiesen hatte, ging der BUND in Revision.
Kostenlose Ersteinschätzung zu
BUND klagt gegen Erweiterung des Großkraftwerks Mannheim erhalten
Füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um eine realistische Anfrage handelt können Sie damit rechnen, dass sich bald ein Anwalt bei Ihnen meldet.
BverwG weist BUND-Revision zurück
Das Bundesverwaltungsgericht wies diese Revision aber zurück. Es gehe hier nicht um die Verletzung von Rechtsvorschriften, die den Umweltschutz betreffen. Entscheidend sei folgendes: „Die Zusatzbelastung durch das Vorhaben bewegt sich innerhalb der Irrelevanzschwellen der TA Luft, die mit höherrangigem Recht vereinbar sind.“ Daher konnte der Plan zur Erweiterung ohne Bebauungsplan genehmigt werden.
- Quelle: Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgericht vom 24. Oktober 2013, Az.: BVerwG 7 C 36.11
Sollte Ihnen dieser Beitrag geholfen haben, so können Sie uns etwas zurückgeben in dem Sie uns bei Google bewerten.