Rechtsnews 08.11.2013 Christian Schebitz

Gilt für E-Bikes die 0,5 Promillegrenze?

Gilt für ein E-Bike die 0,5 Promillegrenze des § 24a Straßenverkehrsgesetz (StVG)?  Das Oberlandesgericht Hamm nahm sich dieser Frage an.

Mann war mit E-Bike und 0,8 Promille Alkohol im Blut unterwegs

Konkret ging es um einen 32-jährigen Mann, dass 0,8 Promille Alkohol im Blut hatte, als er mit seinem E-Bike – einem Fahrrad mit elektrischem Hilfsantrieb – unterwegs war. Ist ihm das vorzuwerfen und hat er gegen die Vorschrift des § 24a StVG verstoßen? Ein E-Bike wird gestartet, indem der Fahrer in die Pedale tritt, den Elektromotor benutzt und durch Drehen eines Griffs am Lenkrad beschleunigt. Die Vorinstanz des Amtsgericht sah einen Verstoß und verlangt eine Geldbuße in Höhe von 750 € sowie ein Fahrverbot für die Dauer von drei Monaten.

Ist ein E-Bike ein gefährliches Kraftfahrzeug?

Das Oberlandesgericht Hamm hat das angefochtene Urteil allerdings aufgehoben. Das Amtsgericht soll nun u.a. weitere technische Gegebenheiten des Fahrzeugs prüfen. Unklar ist, ob von einem Kraftfahrzeug die Rede sein kann oder von einem Fahrrad. Was genau ist also ein E-Bike? In welche Kategorie ist es einzuordnen? Das ist „teilweise noch ungeklärt“. Es ist deshalb wichtig, das zu klären, da es um den Aspekt der Gefährlichkeit geht. Ein Kraftfahrzeug ist wegen seiner Geschwindigkeit gefährlich. Bedacht werden muss folgendes: „Außerhalb des Anwendungsbereichs des Straftatbestandes des § 316 StGB müsse deswegen das Führen eines relativ langsamen und leicht zu bedienenden Fahrzeugs nicht als Ordnungswidrigkeit sanktioniert werden.“ E-Bikes werden nicht schneller als 25 km/h. „Da nicht geklärt sei, wie das E-Bike des Betroffenen einzuordnen sei, müsse die Sache vom Amtsgericht neu verhandelt und entschieden werden.“

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  • Quelle: Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Hamm vom 30. Oktober 2013, Az.: 4 RBs 47/13

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