Unwirksamkeit von Preisänderungsklauseln in Sonderkundenverträgen
Im zugrundeliegenden Fall musste der Bundesgerichtshof entscheiden, ob eine Preisänderungsklausel, die in Sonderkundenverträgen eines Gasversorgungsbetriebs enthalten ist und die sich auf eine Inbezugnahme von § 4 Abs. 1 und 2 AVBGasV beschränkt, auch wirksam ist. Forderung der Kostenerstattung Geklagt hat