Datenabgleich von Jobcentern mit Steuerämtern zulässig?
Viermal im Jahr, nämlich am 1. Januar, am 1. April, am 1. Juli und am 1. Oktober gleichen die Jobcenter in Deutschland die Daten von Personen, die Grundsicherung für Arbeitsuchende beziehen, mit den Daten des Bundeszentralamts für Steuern ab. Ziel dieses Abgleiches ist es, bisher unbekannte