Streit wegen Musik im Wartezimmer
Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte, kurz GEMA, nimmt die Nutzungsrechte aus dem Urheberrecht derjenigen Komponisten, Dichter und Verleger wahr, die in ihr Mitglied sind. Wer gesetzlich geschützte Werke öffentlich aufführt, muss dafür eine Gebühr an die GEMA