Regelung zu verkaufsoffenen Sonntagen verfassungswidrig?
Die Regelung des Ladenöffnungsgesetzes in Rheinland-Pfalz erlaubt die Geschäftsöffnung an vier Sonntagen im Jahr. Nach Ansicht der Gewerkschaft ver.di ist diese Bestimmung verfassungswidrig, da sie gegen den Sonn- und Feiertagsschutz, der durch die Verfassung gewährleistet wird, verstoße. ver.di hält Regelung