Beherbergungsabgabesatzung der Stadt Dortmund ist nichtig
Im Mittelpunkt dieses Falls: drei Hoteliers und eine Campingplatzbetreiberin. Diese Unternehmer gingen gerichtlich gegen die Beherbergungsabgabe vor, die die Stadt Dortmund gefordert hatte. Diese erhob die Bettensteuer für die entgeltlichen privaten Übernachtungen. Das Oberverwaltungsgericht erklärte, dass die Erhebung einer Beherbergungsabgabe