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Rechtsnews 06.10.2014 Christian Schebitz

Anwohner des Flughafens Tegel bleiben erfolglos

Der Flughafen Tegel steht weiterhin in der Kritik. Anwohner haben vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erneut geklagt und dieses hatte zu entscheiden, ob Ihnen Recht zugesprochen werden kann oder nicht.

Anwohner fordern Schallschutz bzw. Entschädigungsleistungen

Konkret ging es darum, dass die Anwohner sich nicht mit der Geräuschkulisse abfinden wollten. Sie forderten, dass zumindest ein Schallschutz eingerichtet wird oder ihnen eine Entschädigung gezahlt wird. Mit diesen Klagen ist auch wieder der Flughafen Berlin Brandenburg in den Fokus gerückt. Die Kläger argumentierten nämlich, dass das Luftverkehrsauskommen am Flughafen Tegel deswegen besonders hoch ist, da der Eröffnungstermin des neuen Flughafens verschoben wurde.

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Oberverwaltungsgericht weist Klagen ab

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die Klagen der Anwohner abgewiesen. Das hat zum Beispiel den Grund, dass der Flughafen Tegel sowieso vor der Schließung steht, da er wegen des neuen Flughafen, der bald eröffnet werden soll, nicht weiter betrieben wird. Daher hat das Oberverwaltungsgericht entschieden, dass die Anwohner keinen Anspruch darauf haben, eine Entschädigung zu erhalten. Schallschutzmaßnahmen werden auch nicht mehr eingerichtet. Außerdem erklärte das Gericht, dass die Lärmbelastungen nicht unzumutbar sind. Das sei nicht feststellbar. Lebensgefahren gehen von dem Flughafen nicht aus, so das Gericht weiter. Eine Anwohnerin hatte nämlich vor Gericht erklärt, dass sie befürchtet, dass von dem Flughafen Tegel eine Gefahr „für Leib und Leben der Anwohner“ ausgehe. Sofort stillgelegt wird der Flughafen Tegel daher auch nicht. Ohnehin wird die Betriebsgenehmigung für den Flughafen Tegel bald erlöschen. Sobald der Flughafen Berlin Brandenburg sechs Monate in Betrieb ist, wird Tegel nicht mehr weiter betrieben werden.

  • Quelle: Pressemitteilung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 18.09.2014

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